Die Gasag prüft das jetzt veröffentlichte Urteil des Bundesgerichtshofs über eine ungültige frühere Preisanpassungsklausel auf nötige Konsequenzen.
Dabei geht es auch um die Frage, ob der Berliner Gasversorger möglicherweise in größerem Umfang Geld an Kunden zurückzahlen muss, die von der Preisanpassungsklausel betroffen sind. Das Gasag-Management habe mit der Verbraucherzentrale, die eine Entschädigungsklage gegen das Unternehmen erwäge, Sondierungsgespräche aufgenommen, berichtete der Tagesspiegel.
Die Gasag steht allerdings
Montag, 10.08.2009, 09:22 Uhr
Peter Focht
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