Bild: Philips Licht
Der Berliner Senat wird Berufung gegen die gerichtliche Untersagung seiner Vergabeentscheidung für die Gasnetzkonzession in der Hauptstadt einlegen.
Das Landgericht Berlin hatte im Dezember vergangenen Jahres die Entscheidung des Senats, die Ende 2013 ausgelaufene Konzession für das Gasnetz in der Hauptstadt an die landeseigene Berlin Energie zu vergeben, für unzulässig erklärt. Seither verhandeln die bei der Vergabe unterlegene Gasag, die gegen die Senatsentscheidung geklagt hatte, und
Donnerstag, 2.04.2015, 15:49 Uhr
Peter Focht
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