Auch der Berliner Energieversorger Gasag muss sich darauf einstellen, wegen ungültiger Preisanpassungsklauseln in größerem Umfang Geld an seine Kunden zurückzahlen zu müssen.
Wie das Bundesverfassungsgericht am 14. September mitteilte, haben die Karlsruher Verfassungsrichter bereits am 7. September entschieden, dass sie eine Verfassungsbeschwerde der Gasag nicht annehmen. Der Berliner Versorger hatte sich mit der Beschwerde gegen das Urteil des Bundesgerichtshofs (BGH) gewandt, in dem eine 2005 und 2006 von dem Unternehmen genutzte Preisanpassungsklausel f
Dienstag, 14.09.2010, 15:04 Uhr
Peter Focht
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