Die Gasag und die Berliner Verbraucherzentrale haben ihre Gespräche über Rückzahlungsforderungen wegen unwirksamen Gas-Preiserhöhungen des Versorgers in den Jahren 2005 und 2006 ohne Ergebnis abgebrochen.
Wie der Berliner Gasversorger mitteilte, hat kein Kunde zuviel bezahlt. „Gasag hat die Preisvorteile immer unverzüglich an ihre Kunden weitergegeben." Zudem hätte es 2005 keine „unzulässige Preiserhöhung" gegeben. Der Bundesgerichtshof (BGH) habe in seiner Entscheidung im Juli 2009 lediglich eine Klausel in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) für unwirksam erklärt, argumentie
Dienstag, 17.11.2009, 12:46 Uhr
Marlen Ristola
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