Die Berliner Gasag will Kunden, deren Versorgungsverträge eine ungültige Preisanpassungsklausel enthielten, kein Geld zurückzahlen.
Der Bundesgerichtshof (BGH) hatte am 15. Juli eine zwischen 2005 und 2007 in insgesamt 300 000 Versorgungsverträgen von drei Sondertarifen der Gasag verwendete Klausel, die Preisänderungen regelt, als ungültig verworfen. Der BGH hatte auch ausdrücklich zwei Preiserhöhungen in Berlin 2005 und 2006 für unwirksam erklärt.
Der Berliner Versorger ist nun nach Prüfung der s
Montag, 24.08.2009, 14:52 Uhr
Peter Focht
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