Das Kammergericht Berlin verlangt zur Klärung des Berufungsrechtsstreits der Gasag um Preiserhöhungen zum 1. Oktober 2005 vom Unternehmen nähere Angaben zur Preiskalkulation.
Die Gasag sei aufgefordert, ihre Preiskalkulation für die insgesamt fünf Tarife der Kläger darzulegen und zu erklären, teilte das Gericht am 12. Februar mit. "Im Einzelnen sollen die den Preis beeinflussenden Faktoren und deren Gewichtung sowie das Maß der Kostenveränderung für jeden Kostenfaktor seit der jeweils vorhergehenden Tariferhöhung vor dem 1. Oktober 2005 mitgeteilt werden
Mittwoch, 13.02.2008, 10:47 Uhr
Peter Focht
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