Ein Lastgang der Stromproduktion für wärmegeführte Klein-BHKW wurde erstmals aus den Standard-Lieferprofilen der Gaswirtschaft abgeleitet. Das Ergebnis: Der eingespeiste Strom ist 3,2 Ct/kWh wert, zuzüglich vermiedener Netznutzungsentgelte.
Zu Erinnerung: Seit 2002 gibt es für KWK-Strom, der in das Netz der allgemeinen Versorgung eingespeist wird, gesetzlich festgelegte Zuschläge. Zusätzlich muss der Netzbetreiber den von ihm abgenommenen Strom mit Marktpreisen vergüten. Einigen sich der Einspeiser und der Netzbetreiber nicht auf einen Preis und findet der KWK-Betreiber keinen abnahmebereiten „Dritten“, so gilt für die Ve
Montag, 15.03.2004, 10:47 Uhr
Jan Mühlstein
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