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Das Bundesverwaltungsgericht hat den Weg freigemacht für die Höchstspannungsleitung zwischen Ganderkesee und Diepholz in Niedersachsen.
Das Gericht in Leipzig wies am Donnerstag die Klagen von Agrarbetrieben und des Naturschutzbundes Nabu gehen den Planfeststellungsbeschluss ab. Die Planungen verstießen nicht gegen Arten- und Naturschutzrecht, teilte das Gericht am 6. April mit. Auch eine Existenzvernichtung der klagenden Betriebe sei nicht zu befürchten, denn die benötigte
Donnerstag, 6.04.2017, 15:45 Uhr
dpa
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