Die Gasversorgung Ahrensburg GmbH (GAG) hat vor dem Oberlandesgericht Düsseldorf Beschwerde gegen die Verfügung des Bundeskartellamtes wegen missbräuchlich überhöhter Konzessionsabgaben eingelegt.
„Das Bundeskartellamt ignoriert aus unserer Sicht vollkommen die gesetzlichen Regelungen zur Konzessionsabgabenzahlung bei sonstigen Tariflieferungen und zur Gleichbehandlung aller Gaslieferanten in einem Konzessionsgebiet", begründete GAG-Geschäftsführer Horst Kienel die Beschwerde.
Wie GAG weiter bekannt gab, wird sich die Stadt Ahrensburg auf Beschluss des städtischen Haupt
Mittwoch, 23.09.2009, 12:01 Uhr
Marlen Ristola
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