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Der Schwellenwert für die Vergünstigungen bei der EEG-Umlage soll laut einem Bericht des „Spiegel“ nach dem Willen des Bundeswirtschaftsministeriums heraufgesetzt werden.
Um die Zahl der künftig bei der EEG-Umlage privilegierten Unternehmen im Rahmen zu halten, soll der Anteil der Energiekosten an den Gesamtkosten, ab dem die Vergünstigungen gewährt werden, von bisher 14 auf 16 % erhöht werden. Das geht laut „Spiegel“ (Ausgabe 5. Mai) aus einer Vorlage des Bundeswirtschaftsministerium für das Kabinett hervor, das sich dem Vernehmen nach am 7. Mai mit de
Montag, 5.05.2014, 09:08 Uhr
Angelika Nikionok-Ehrlich
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