Bild: Kohlekraftwerk Lünen Montage Kessel Nov2010 Bild Trianel
Neue Melde- und Betriebspflichten erschweren Kraftwerksbetreibern das Leben. Doch die Gefahr einer umfassenden Abschaltung unwirtschaftlicher Kraftwerke ist damit nicht gebannt.
Die Meldepflicht für Kraftwerks-Stilllegungen und das mögliche Stilllegungsverbot machen das Leben für die Betreiber von alten und neuen Kraftwerken deutlich komplizierter. Seit Ende Dezember 2012 müssen Betreiber von Kraftwerken ab 10 MW Leistung vorläufige und endgültige Stilllegungen mind
Montag, 11.03.2013, 10:09 Uhr
Timm Krägenow
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