Die italienische Regierung hat eine Rahmenverordnung über die geplante Fusion der Übertragungsnetzbetreiber Terna und GRTN erlassen.
Vorgesehen ist die Bildung eines harten Gesellschafterkerns aus einem oder mehreren Großaktionären, die ein ordnungsgemäßes Funktionieren der von Terna und GRTN angebotenen Dienste gewährleisten können. Die übrigen Anteile sollen in Streubesitz gehen, wobei je Aktionär eine Stimmrechtsbegrenzung von 5 % gelten soll. Im Gegensatz zu der kürzlich vom Kartellamt erhobenen Forderung werden auch Str
Dienstag, 11.05.2004, 14:02 Uhr
Harald Jung
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