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Der BGH hat die Eigenkapitalverzinsung der Bundesnetzagentur für die 3. Regulierungsperiode bestätigt. Ein Teil der Branche zeigt sich enttäuscht, Verbraucherverbände jubeln.
Der Bundesgerichtshof (BGH) hat in seiner Entscheidung vom 9. Juli die festgelegten Eigenkapitalzinssätze der Bundesnetzagentur für rechtskonform erklärt. Im März 2018 hatte das Oberlandesgericht (OLG) Düsseldorf hingegen in einem Urteil eine Erhöhung der Zinssätze gefordert. Diese kommt nun nicht. Es bleibt bei Absenkung der Eigenkapitalzinssätze von 9,05 % auf 6,91 % für Neuanlagen und von 7,14
Dienstag, 9.07.2019, 16:28 Uhr
Stefan Sagmeister
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