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Energie & Management > E&M Vor 20 Jahren - Frust im Gasmarkt
Grafik: Liebermann
E&M Vor 20 Jahren

Frust im Gasmarkt

Vor 20 Jahren wurde bei Konferenzen häufig über willige Kunden und bockbeinige Netzbetreiber referiert, die deutlich machten, wie weit der Weg zum Wettbewerb im Gasmarkt noch war. 
Eine Euroforum-Konferenz im Spätsommer 2002 stand unter der Überschrift „Gasdurchleitung und Gaspreise“. Damals drohten die politischen Entscheidungsträger, zumindest ein bisschen, mit einem Regulierer, der mittlerweile ein zentrales Element der Energielandschaft ist – so als wäre er schon immer dagewesen.

E&M-Redakteur Fritz Wilhelm berichtet damals aus Berlin und erlebte zum Teil hitzige Diskussionen um das Konzept des verhandelten Netzzugangs zur Durchleitung von Gas. Dieses sollte 2002 über die Verrechtlichung der Verbändevereinbarung – ein zwischen den Industrieverbänden und den Verbänden der Energiewirtschaft geschlossenes Abkommen – Eingang in das Energiewirtschaftsrecht finden. Hier sein Text:
 
Gas polarisiert derzeit. Auf der einen Seite stehen die Erdgasproduzenten bzw. -importeure und die Netzbetreiber, auf der anderen Seite die Händler und Verbraucher. Die Politik schwebt dabei über den Fronten und nimmt als Racheengel, vornehmlich in Gestalt der oppositionellen CDU/CSU, die Gaswirtschaft ins Visier, während die Regierung, vor allem in Gestalt des Bundeswirtschaftsministers, einen Schmusekurs mit der Gaswirtschaft fährt und dafür sorgt, dass sich insbesondere die Netzbetreiber keine blauen Flecken holen.

Da kein Referent aus dem Hause von Bundeswirtschaftsminister Werner Müller (parteilos) vertreten war, kam es vor Ort bei der Berliner Konferenz zu keinem richtigen politischen Schlagabtausch. Und so konnte Hartmut Schauerte ganz ungestört mit dem Wirtschaftsminister hart ins Gericht gehen. Dieser habe in seiner Aufgabe versagt, die Verbändeverhandlungen konstruktiv zu begleiten und Hilfestellung bei der Gestaltung des Wettbewerbs zu geben. Auch mit der Verrechtlichung der Verbändevereinbarung, trotz einiger positiver Aspekte, habe die Regierung Schröder ihre fehlende wirtschaftspolitische Kompetenz deutlich unter Beweis gestellt. „Wer Kalkulationsgrundlagen verrechtlicht, um damit erzielbare Preise planbar zu machen, hat nicht verstanden, wie Marktwirtschaft funktioniert.“ Wenn sich die Energiewirtschaft weiter so „bockbeinig“ verhalte, wie in der letzten Verhandlungsrunde, müsse sie sich doch noch auf einen Regulierer gefasst machen, prophezeite Schauerte.
 
Nach den Vorstellungen der Union sollte vom nächsten Bundestag auf jeden Fall eine Neuregelung des Verfahrens der Ministererlaubnis beschlossen werden, am besten auch eine Zustimmungspflicht des Wirtschaftsausschusses. Zudem sollte die Stellung des Bundeskartellamts gestärkt werden und alle Aufsichtsaufgaben unter seinem Dach gebündelt werden. Die Entwicklung eines europäischen Energiemarkts, der auch diesen Namen verdient, solle zudem vorangetrieben werden.
 
Ungleich schwieriger als die Politik hat es die Exekutive, also die Verwaltung. Sie muss mit dem zurecht kommen, was die Legislative zusammengeschustert hat, beispielsweise mit einer verrechtlichten Verbändevereinbarung Gas, die aber mit der Neufassung des Energiewirtschaftrechts vom Bundesrat erst einmal auf Eis gelegt wurde.

Überprüfung der Netzentgelte angekündigt

Das habe die Bundesregierung nun davon. Schließlich sei eine legislativ geadelte Verbändevereinbarung in der ursprünglichen Version der Novelle nicht vorgesehen gewesen und somit auch nicht rechtzeitig mit den Ländern beraten worden. Sollte der Gesetzgeber jedoch tatsächlich seinen erklärten Willen durchsetzen, wäre dem Wettbewerb ganz und gar nicht geholfen, meinte Ministerialrat Gert Schäfer, Leiter der Energiepreis- und Kartellaufsicht im Hessischen Umweltministerium. Auch wenn nicht der gesamte Inhalt der Verbändevereinbarung Gas sachwidrig sei, so sei die Übereinkunft jedoch „nicht das Regelwerk, auf dessen Boden sich reger Wettbewerb entwickeln kann“, denn der Ansatz bleibe transaktionsabhängig und biete keine Grundlage für die Einbeziehung von Kleinkunden ohne Leistungsmessung.

Er wunderte sich darüber, dass die Energiewirtschaft, nachdem sie das deutsche Netzzugangsmodell zum Maß aller Dinge erklärt habe, nun drohe, den Verhandlungsprozess abzubrechen, sofern der Gesetzgeber bei der Verrechtlichung doch noch einen Rückzieher mache. Den aber erhofft er sich ganz inständig. Denn die den Verbändevereinbarungen angehängten Kalkulationsleitfäden seien inhaltlich besonders bedenklich: Es sei unerlässlich, die Netznutzungsentgelte aus einer „Als-ob-Wettbewerbssituation“ abzuleiten und nicht alleine aus einer kalkulatorischen Kosten- und Erlösbetrachtung. Dies sei auch – laut Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) – der erkennbare Wille des Gesetzgebers.

Bisher hätten er und seine Mitarbeiter zwar noch keine Beschwerden über zu hohe Netznutzungsentgelte beim Gas bearbeiten müssen. Ein Zeichen dafür, dass im Land der Bembel und Banken nur Eitel, Freude, Sonnenschein herrscht sei das jedoch Keineswegs, meint der Kartellwächter. „Wahrscheinlich haben sich die Marktteilnehmer einfach damit abgefunden, dass es noch keinen richtigen Wettbewerb im Gasmarkt gibt.“ Schäfer ermunterte die Konferenzteilnehmer bei einem begründeten Anfangsverdacht missbräuchlichen Verhaltens, sich an die Wettbewerbsaufsicht zu wenden und kündigte an, seine Behörde werde 2003 erstmals eine Überprüfung der Netznutzungsentgelte für Gasdurchleitungen von sich aus vornehmen – ausgehend von einem möglichst bundesweiten Preisvergleich mit anschließender Überprüfung der auffälligen Unternehmen auf besondere Strukturmerkmale und gleichzeitiger Kostenkontrolle.

Bearbeitungsentgelt für Angebotserstellung verlangt

Die Unzulänglichkeiten der Verbändevereinbarung machen jedoch nicht nur den Kartellbehörden zu schaffen, sondern auch die Arbeit für die Lieferanten anscheinend so komplex, dass sie keine vernünftigen Angebote abgeben können. Christine Sturm, Abteilungsleiterin Energiewirtschaft und Energy Management Central Europe der Haindl Papier GmbH in Augsburg, berichtete jedenfalls von allerlei merkwürdigem Verhalten der Gasversorger. Beispielsweise seien für die Gasversorgung von zwei Standorten (980 GWh + 1 200 GWh, bei 7 000 h) ab dem 1. November 2002 bisher lediglich zwei Angebote eingegangen – eines von OMV und eines von BP. „Man muss erst fragen, ob man überhaupt um ein Angebot bitten darf“, sagte eine sichtlich desillusionierte Energiemanagerin und erzeugte im Auditorium noch mitfühlendes Kopfschütteln mit einigen Auszügen aus dem Schriftverkehr ihres Unternehmens mit potenziellen Lieferanten. „Für die Erstellung des Angebotes wird entsprechend unseren Netzzugangsbedingungen ein Bearbeitungsentgelt erhoben, das im Falle eines Vertragsabschlusses (...) angerechnet wird. Das Bearbeitungsentgelt berechnet sich aus der Quadratwurzel des Betrages der jährlich zu transportierenden Erdgasmenge in Kubikmeter (...) Sobald das Entgelt (...) bei uns eingegangen ist, erfolgt eine weitere Bearbeitung ihrer Anfrage“, so der Hinweis eines Gasversorgers. Weitere Beispiele für die Kundenorientierung verschiedener GVU folgten: „Nähere Informationen (...) erhalten Sie auf unserer Website ...“.

Doch damit noch nicht genug der Erfahrungen, aus der Kategorie „Das darf doch nicht wahr sein“: Bei einigen Gasversorgern lägen An- und Verkaufspreise bis zum 26-Fachen des Grenzübergangspreises auseinander. Und trotz eines vereinbarten Tages-Bilanzausgleichs mit einer Flexibilität von 15 % der maximalen Tagesmenge habe ein Gasversorger die Flexibilität nur dann gewähren wollen, wenn „Ein- und Ausspeisung der benötigten Tagesmenge gleichmäßig über den Tag erfolgt.“ „Einen weiteren Kommentar spare ich mir“, war von Frau Sturm zu hören.

Industrie nimmt Energiegroßhandel selbst in die Hand

„Die Industrie argumentiert immer noch mit den Argumenten von gestern“, wehrte sich Friederike Kanter, Leiterin der Abteilung Logistik/Vertragsservices bei Thyssengas. Mit der letzten Fassung der Verbändevereinbarung Gas habe sich vieles zum Besseren gewendet. Für ihr Unternehmen jedenfalls lasse sie die Kritikpunkte nicht gelten. Der Abschluss von Transportverträgen sei einfach geworden. Es stünden Standardformulare für Anfragen zur Verfügung, die auch über das Internet abgewickelt werden könnten. „Formular ausgefüllt, abgeschickt und schwupp, ist der Vertrag da“. So einfach sei das bei Thyssengas.

Anscheinend von allen guten Gasversorgern verlassen, haben bei Haindl, Teil des weltweit größten Papierkonzerns UPM-Kymmene, jedoch Resignation und Frust über weitgehend „entmachtete“ Ansprechpartner in den Vertriebsabteilungen, die „kein brauchbares Angebot“ mehr abgeben können, die Schmerzgrenze erreicht. In absehbarer Zeit soll sich eine eigene Abteilung um die Beschaffungsoptimierung an den Großhandelsmärkten kümmern.

Sonntag, 4.09.2022, 16:36 Uhr
Fritz Wilhelm
Energie & Management > E&M Vor 20 Jahren - Frust im Gasmarkt
Grafik: Liebermann
E&M Vor 20 Jahren
Frust im Gasmarkt
Vor 20 Jahren wurde bei Konferenzen häufig über willige Kunden und bockbeinige Netzbetreiber referiert, die deutlich machten, wie weit der Weg zum Wettbewerb im Gasmarkt noch war. 
Eine Euroforum-Konferenz im Spätsommer 2002 stand unter der Überschrift „Gasdurchleitung und Gaspreise“. Damals drohten die politischen Entscheidungsträger, zumindest ein bisschen, mit einem Regulierer, der mittlerweile ein zentrales Element der Energielandschaft ist – so als wäre er schon immer dagewesen.

E&M-Redakteur Fritz Wilhelm berichtet damals aus Berlin und erlebte zum Teil hitzige Diskussionen um das Konzept des verhandelten Netzzugangs zur Durchleitung von Gas. Dieses sollte 2002 über die Verrechtlichung der Verbändevereinbarung – ein zwischen den Industrieverbänden und den Verbänden der Energiewirtschaft geschlossenes Abkommen – Eingang in das Energiewirtschaftsrecht finden. Hier sein Text:
 
Gas polarisiert derzeit. Auf der einen Seite stehen die Erdgasproduzenten bzw. -importeure und die Netzbetreiber, auf der anderen Seite die Händler und Verbraucher. Die Politik schwebt dabei über den Fronten und nimmt als Racheengel, vornehmlich in Gestalt der oppositionellen CDU/CSU, die Gaswirtschaft ins Visier, während die Regierung, vor allem in Gestalt des Bundeswirtschaftsministers, einen Schmusekurs mit der Gaswirtschaft fährt und dafür sorgt, dass sich insbesondere die Netzbetreiber keine blauen Flecken holen.

Da kein Referent aus dem Hause von Bundeswirtschaftsminister Werner Müller (parteilos) vertreten war, kam es vor Ort bei der Berliner Konferenz zu keinem richtigen politischen Schlagabtausch. Und so konnte Hartmut Schauerte ganz ungestört mit dem Wirtschaftsminister hart ins Gericht gehen. Dieser habe in seiner Aufgabe versagt, die Verbändeverhandlungen konstruktiv zu begleiten und Hilfestellung bei der Gestaltung des Wettbewerbs zu geben. Auch mit der Verrechtlichung der Verbändevereinbarung, trotz einiger positiver Aspekte, habe die Regierung Schröder ihre fehlende wirtschaftspolitische Kompetenz deutlich unter Beweis gestellt. „Wer Kalkulationsgrundlagen verrechtlicht, um damit erzielbare Preise planbar zu machen, hat nicht verstanden, wie Marktwirtschaft funktioniert.“ Wenn sich die Energiewirtschaft weiter so „bockbeinig“ verhalte, wie in der letzten Verhandlungsrunde, müsse sie sich doch noch auf einen Regulierer gefasst machen, prophezeite Schauerte.
 
Nach den Vorstellungen der Union sollte vom nächsten Bundestag auf jeden Fall eine Neuregelung des Verfahrens der Ministererlaubnis beschlossen werden, am besten auch eine Zustimmungspflicht des Wirtschaftsausschusses. Zudem sollte die Stellung des Bundeskartellamts gestärkt werden und alle Aufsichtsaufgaben unter seinem Dach gebündelt werden. Die Entwicklung eines europäischen Energiemarkts, der auch diesen Namen verdient, solle zudem vorangetrieben werden.
 
Ungleich schwieriger als die Politik hat es die Exekutive, also die Verwaltung. Sie muss mit dem zurecht kommen, was die Legislative zusammengeschustert hat, beispielsweise mit einer verrechtlichten Verbändevereinbarung Gas, die aber mit der Neufassung des Energiewirtschaftrechts vom Bundesrat erst einmal auf Eis gelegt wurde.

Überprüfung der Netzentgelte angekündigt

Das habe die Bundesregierung nun davon. Schließlich sei eine legislativ geadelte Verbändevereinbarung in der ursprünglichen Version der Novelle nicht vorgesehen gewesen und somit auch nicht rechtzeitig mit den Ländern beraten worden. Sollte der Gesetzgeber jedoch tatsächlich seinen erklärten Willen durchsetzen, wäre dem Wettbewerb ganz und gar nicht geholfen, meinte Ministerialrat Gert Schäfer, Leiter der Energiepreis- und Kartellaufsicht im Hessischen Umweltministerium. Auch wenn nicht der gesamte Inhalt der Verbändevereinbarung Gas sachwidrig sei, so sei die Übereinkunft jedoch „nicht das Regelwerk, auf dessen Boden sich reger Wettbewerb entwickeln kann“, denn der Ansatz bleibe transaktionsabhängig und biete keine Grundlage für die Einbeziehung von Kleinkunden ohne Leistungsmessung.

Er wunderte sich darüber, dass die Energiewirtschaft, nachdem sie das deutsche Netzzugangsmodell zum Maß aller Dinge erklärt habe, nun drohe, den Verhandlungsprozess abzubrechen, sofern der Gesetzgeber bei der Verrechtlichung doch noch einen Rückzieher mache. Den aber erhofft er sich ganz inständig. Denn die den Verbändevereinbarungen angehängten Kalkulationsleitfäden seien inhaltlich besonders bedenklich: Es sei unerlässlich, die Netznutzungsentgelte aus einer „Als-ob-Wettbewerbssituation“ abzuleiten und nicht alleine aus einer kalkulatorischen Kosten- und Erlösbetrachtung. Dies sei auch – laut Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) – der erkennbare Wille des Gesetzgebers.

Bisher hätten er und seine Mitarbeiter zwar noch keine Beschwerden über zu hohe Netznutzungsentgelte beim Gas bearbeiten müssen. Ein Zeichen dafür, dass im Land der Bembel und Banken nur Eitel, Freude, Sonnenschein herrscht sei das jedoch Keineswegs, meint der Kartellwächter. „Wahrscheinlich haben sich die Marktteilnehmer einfach damit abgefunden, dass es noch keinen richtigen Wettbewerb im Gasmarkt gibt.“ Schäfer ermunterte die Konferenzteilnehmer bei einem begründeten Anfangsverdacht missbräuchlichen Verhaltens, sich an die Wettbewerbsaufsicht zu wenden und kündigte an, seine Behörde werde 2003 erstmals eine Überprüfung der Netznutzungsentgelte für Gasdurchleitungen von sich aus vornehmen – ausgehend von einem möglichst bundesweiten Preisvergleich mit anschließender Überprüfung der auffälligen Unternehmen auf besondere Strukturmerkmale und gleichzeitiger Kostenkontrolle.

Bearbeitungsentgelt für Angebotserstellung verlangt

Die Unzulänglichkeiten der Verbändevereinbarung machen jedoch nicht nur den Kartellbehörden zu schaffen, sondern auch die Arbeit für die Lieferanten anscheinend so komplex, dass sie keine vernünftigen Angebote abgeben können. Christine Sturm, Abteilungsleiterin Energiewirtschaft und Energy Management Central Europe der Haindl Papier GmbH in Augsburg, berichtete jedenfalls von allerlei merkwürdigem Verhalten der Gasversorger. Beispielsweise seien für die Gasversorgung von zwei Standorten (980 GWh + 1 200 GWh, bei 7 000 h) ab dem 1. November 2002 bisher lediglich zwei Angebote eingegangen – eines von OMV und eines von BP. „Man muss erst fragen, ob man überhaupt um ein Angebot bitten darf“, sagte eine sichtlich desillusionierte Energiemanagerin und erzeugte im Auditorium noch mitfühlendes Kopfschütteln mit einigen Auszügen aus dem Schriftverkehr ihres Unternehmens mit potenziellen Lieferanten. „Für die Erstellung des Angebotes wird entsprechend unseren Netzzugangsbedingungen ein Bearbeitungsentgelt erhoben, das im Falle eines Vertragsabschlusses (...) angerechnet wird. Das Bearbeitungsentgelt berechnet sich aus der Quadratwurzel des Betrages der jährlich zu transportierenden Erdgasmenge in Kubikmeter (...) Sobald das Entgelt (...) bei uns eingegangen ist, erfolgt eine weitere Bearbeitung ihrer Anfrage“, so der Hinweis eines Gasversorgers. Weitere Beispiele für die Kundenorientierung verschiedener GVU folgten: „Nähere Informationen (...) erhalten Sie auf unserer Website ...“.

Doch damit noch nicht genug der Erfahrungen, aus der Kategorie „Das darf doch nicht wahr sein“: Bei einigen Gasversorgern lägen An- und Verkaufspreise bis zum 26-Fachen des Grenzübergangspreises auseinander. Und trotz eines vereinbarten Tages-Bilanzausgleichs mit einer Flexibilität von 15 % der maximalen Tagesmenge habe ein Gasversorger die Flexibilität nur dann gewähren wollen, wenn „Ein- und Ausspeisung der benötigten Tagesmenge gleichmäßig über den Tag erfolgt.“ „Einen weiteren Kommentar spare ich mir“, war von Frau Sturm zu hören.

Industrie nimmt Energiegroßhandel selbst in die Hand

„Die Industrie argumentiert immer noch mit den Argumenten von gestern“, wehrte sich Friederike Kanter, Leiterin der Abteilung Logistik/Vertragsservices bei Thyssengas. Mit der letzten Fassung der Verbändevereinbarung Gas habe sich vieles zum Besseren gewendet. Für ihr Unternehmen jedenfalls lasse sie die Kritikpunkte nicht gelten. Der Abschluss von Transportverträgen sei einfach geworden. Es stünden Standardformulare für Anfragen zur Verfügung, die auch über das Internet abgewickelt werden könnten. „Formular ausgefüllt, abgeschickt und schwupp, ist der Vertrag da“. So einfach sei das bei Thyssengas.

Anscheinend von allen guten Gasversorgern verlassen, haben bei Haindl, Teil des weltweit größten Papierkonzerns UPM-Kymmene, jedoch Resignation und Frust über weitgehend „entmachtete“ Ansprechpartner in den Vertriebsabteilungen, die „kein brauchbares Angebot“ mehr abgeben können, die Schmerzgrenze erreicht. In absehbarer Zeit soll sich eine eigene Abteilung um die Beschaffungsoptimierung an den Großhandelsmärkten kümmern.

Sonntag, 4.09.2022, 16:36 Uhr
Fritz Wilhelm

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