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Energie & Management > Emissionshandel - Fristverlängerung für Zuteilungsanträge
Emissionshandel

Fristverlängerung für Zuteilungsanträge

Auf Vorschlag von Umweltminister Jürgen Trittin beschloss das Bundeskabinett am Mittwoch die so genannte Zuteilungsverordnung, welche die Allokation der Emissionsrechte für das EU-Handelssystem regelt.
Wie das Bundesumweltministerium (BMU) mitteilte, wird die Frist innerhalb der die vom EU-Emissionshandel betroffenen Anlagenbetreiber ihre Zuteilungsanträge stellen müssen um vier Wochen, auf den Zeitraum zwischen dem 28. August und dem 17. September 2004 verschoben. Ursprünglich sollten alle Anträge zwischen dem 2. und 20. August gestellt werden. Das BMU räumte ein, diese Frist lasse den Beteilig

Mittwoch, 28.07.2004, 15:40 Uhr
Fritz Wilhelm
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Emissionshandel
Fristverlängerung für Zuteilungsanträge
Auf Vorschlag von Umweltminister Jürgen Trittin beschloss das Bundeskabinett am Mittwoch die so genannte Zuteilungsverordnung, welche die Allokation der Emissionsrechte für das EU-Handelssystem regelt.
Wie das Bundesumweltministerium (BMU) mitteilte, wird die Frist innerhalb der die vom EU-Emissionshandel betroffenen Anlagenbetreiber ihre Zuteilungsanträge stellen müssen um vier Wochen, auf den Zeitraum zwischen dem 28. August und dem 17. September 2004 verschoben. Ursprünglich sollten alle Anträge zwischen dem 2. und 20. August gestellt werden. Das BMU räumte ein, diese Frist lasse den Beteilig

Mittwoch, 28.07.2004, 15:40 Uhr
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