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Energie & Management > KWK - Fristen für KWK-Anträge nicht versäumen
Bild: Fotolia.com, XtravaganT
KWK

Fristen für KWK-Anträge nicht versäumen

Betreiber von KWK-Anlagen müssen Anträge auf  Energiesteuer-Rückerstattung für 2012 spätestens bis Jahresende 2013 stellen. Auch wer für eine neue Anlage KWK-Zuschlag für 2013 erhalten will, muss den Zulassungsantrag noch vor Jahresablauf stellen.
Um finanziellen Schaden abzuwenden, sollten KWK-Betreiber unbedingt bis zum Jahresende ihre Anträge für die Energiesteuer-Rückerstattung des Jahres 2012 bei dem zuständigen Hauptzollamt stellen. Darauf macht des BHKW-Infozentrum Raststatt aufmerksam. Dabei sei zu beachten, dass für alle KWK-Anlagen - auch die bereits vor dem Jahre

Donnerstag, 19.12.2013, 14:48 Uhr
Jan Mühlstein
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Betreiber von KWK-Anlagen müssen Anträge auf  Energiesteuer-Rückerstattung für 2012 spätestens bis Jahresende 2013 stellen. Auch wer für eine neue Anlage KWK-Zuschlag für 2013 erhalten will, muss den Zulassungsantrag noch vor Jahresablauf stellen.
Um finanziellen Schaden abzuwenden, sollten KWK-Betreiber unbedingt bis zum Jahresende ihre Anträge für die Energiesteuer-Rückerstattung des Jahres 2012 bei dem zuständigen Hauptzollamt stellen. Darauf macht des BHKW-Infozentrum Raststatt aufmerksam. Dabei sei zu beachten, dass für alle KWK-Anlagen - auch die bereits vor dem Jahre

Donnerstag, 19.12.2013, 14:48 Uhr
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