Das TÜV-Monopol für gesetzlich wiederkehrende Prüfungen bei überwachungsbedürftigen Anlagen wird in Deutschland demnächst auslaufen.
Die Liberalisierung beginnt 2006 zunächst für Anlagen mit CE-Kennzeichnung, ab 2008 fallen die restlichen Einschränkungen. Damit können die Anlagenbetreiber, wie schon in den anderen europäischen Ländern üblich, künftig den Prüfer frei wählen, sofern es sich um eine zugelassene Überwachungsstelle handelt. Diese Anerkennung bei der Zentralstelle der Länder für Sicherheit (ZLS) habe die in Hambur
Mittwoch, 31.08.2005, 08:53 Uhr
Jan Mühlstein
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