Seit dem 1. Januar 2003 können auch Kleinbetriebe und Privatverbraucher die Liberalisierung am italienischen Gasmarkt nutzen. Vorläufig ausgenommen bleibt lediglich die Bevölkerung von Sizilien, wo eine bis zum Jahre 2010 datierte Übergangsregelung beschlossen wurde.
Ob und wieweit die Italiener mit der ungewohnten Wahlfreiheit zurechtkommen, wagt noch niemand zu sagen. Was bereits seit einem Jahr den gewerblichen Abnehmern erlaubt ist, kann jedenfalls jetzt auch der normale Bürger in 5300 Gemeinden der Apenninhalbinsel für sich in Anspruch nehmen. Mit einer Kündigungsfrist von 30 Tagen hat er die Möglichkeit , nach Belieben und so oft er will zu einem neue
Montag, 13.01.2003, 11:06 Uhr
Harald Jung
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