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Energie & Management > Regulierung - Freie Fahrt für Subventionen in der EU
Quelle: Fotolia / Bertold Werkmann
Regulierung

Freie Fahrt für Subventionen in der EU

Die EU-Kommission hat ihre Beihilferegeln für grüne Technologien dauerhaft gelockert. Damit wollen die Europäer mit den Amerikanern und den Chinesen gleichziehen.
Angesichts des milliardenschweren Subventionsprogramms (Inflation Reduction Act, IRA) der US-Regierung sollen die Mitgliedsstaaten der EU grüne Technologien ebenfalls kräftig subventionieren. Die EU-Kommission hat deswegen die vor einem Jahr eingeleitete Lockerung ihrer Beihilfenkontrolle verlängert. Im März 2022 hatte die Kommission den Mitgliedsstaaten gestattet, ihre Unternehmen großzügiger zu unterstützen, um mit den Folgen der durch den Krieg in der Ukraine ausgelösten Energiekrise besser fertig zu werden. Diese Maßnahmen, die zunächst bis Ende 2022 befristet waren, werden jetzt bis Ende 2025 verlängert.

Damit erhielten die Mitgliedsstaaten „die Möglichkeit, umgehend und auf klare und vorhersehbare Weise Beihilfen bereitzustellen“, sagte Wettbewerbskommissarin Margrethe Vestager in Brüssel. Durch die Änderung der „Allgemeinen Gruppenfreistellungsverordnung“ dürfen die Mitgliedsstaaten Investitionen in die Produktion sauberer Technologien und den Zugang zu der dafür nötigen Finanzierung weiter großzügig unterstützen. Sie sollen damit die „Netto-Null-Industrie“-Strategie unterstützen, die die Kommission am14. März in Straßburg verabschieden will. Weil die Mittel dafür aus den nationalen Haushalten kommen, gibt es allerdings Vorbehalte der kleinen und finanzschwachen Mitgliedsstaaten gegen das Vorgehen der Kommission.
 

In Brüssel erhofft man sich von neuen Subventionen vor allem eine Beschleunigung des Ausbaus der erneuerbaren Energien und von Energiespeichern. In den Genuss des staatlichen Geldsegens sollen auch alle Technologien kommen, die zur Dekarbonisierung industrieller Prozesse wie der Herstellung von Stahl, Zement oder Chemikalien beitragen.

So müssen Beihilfen für kleine Vorhaben und weniger ausgereifte Technologien (zum Beispiel im Wasserstoffbereich) nicht mehr in jedem Fall ausgeschrieben werden. Die Fördermöglichkeiten für Projekte zur Nutzung erneuerbarer Energien und zur Nutzung von Wasserstoff in der Industrie werden erweitert. Die Höchstsätze für die Beihilfen zugunsten solcher Projekte werden angehoben und die Berechnungsverfahren vereinfacht.

Höhere Sätze für KMU und strukturschwache Gebiete

Die Investitionshilfen sollen vorzugsweise den „strategischen“ Branchen der grünen Industrie zugute kommen: der Herstellung von Batterien, Solarzellen, Windkraftanlagen, Wärmepumpen, Elektrolyseuren, der CCS-Technik oder dem Recycling kritischer Rohstoffe. Dabei erhalten kleine und mittlere Firmen und Unternehmen in strukturschwachen Gebieten höhere Sätze.

Die Behörden müssen vor einer Gewährung von Beihilfen prüfen, ob das Risiko einer Verlagerung der Investition außerhalb der Europäischen Wirtschaftszone (EWR) besteht. Im letzteren Fall können die Mitgliedsstaaten einzelnen Unternehmen so hohe Subventionen zahlen, wie sie anderswo erhalten würden oder um die „Finanzierungslücke“ zu einer Investition außerhalb des EWR zu schließen. Das sogenannte „Matching“ ist allerdings an eine Reihe von Voraussetzungen geknüpft: Es greift nur bei Investitionen in (strukturschwachen) Fördergebieten oder in grenzüberschreitende Projekte innerhalb des Binnenmarktes, an denen mindestens drei Mitgliedsstaaten beteiligt sind. Die Empfänger der Beihilfen müssen außerdem die emissionsärmste Technik nutzen, die verfügbar ist, und die Investition darf keine Verlagerung innerhalb des Binnenmarktes bewirken.

Montag, 13.03.2023, 12:43 Uhr
Tom Weingärtner
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Freie Fahrt für Subventionen in der EU
Die EU-Kommission hat ihre Beihilferegeln für grüne Technologien dauerhaft gelockert. Damit wollen die Europäer mit den Amerikanern und den Chinesen gleichziehen.
Angesichts des milliardenschweren Subventionsprogramms (Inflation Reduction Act, IRA) der US-Regierung sollen die Mitgliedsstaaten der EU grüne Technologien ebenfalls kräftig subventionieren. Die EU-Kommission hat deswegen die vor einem Jahr eingeleitete Lockerung ihrer Beihilfenkontrolle verlängert. Im März 2022 hatte die Kommission den Mitgliedsstaaten gestattet, ihre Unternehmen großzügiger zu unterstützen, um mit den Folgen der durch den Krieg in der Ukraine ausgelösten Energiekrise besser fertig zu werden. Diese Maßnahmen, die zunächst bis Ende 2022 befristet waren, werden jetzt bis Ende 2025 verlängert.

Damit erhielten die Mitgliedsstaaten „die Möglichkeit, umgehend und auf klare und vorhersehbare Weise Beihilfen bereitzustellen“, sagte Wettbewerbskommissarin Margrethe Vestager in Brüssel. Durch die Änderung der „Allgemeinen Gruppenfreistellungsverordnung“ dürfen die Mitgliedsstaaten Investitionen in die Produktion sauberer Technologien und den Zugang zu der dafür nötigen Finanzierung weiter großzügig unterstützen. Sie sollen damit die „Netto-Null-Industrie“-Strategie unterstützen, die die Kommission am14. März in Straßburg verabschieden will. Weil die Mittel dafür aus den nationalen Haushalten kommen, gibt es allerdings Vorbehalte der kleinen und finanzschwachen Mitgliedsstaaten gegen das Vorgehen der Kommission.
 

In Brüssel erhofft man sich von neuen Subventionen vor allem eine Beschleunigung des Ausbaus der erneuerbaren Energien und von Energiespeichern. In den Genuss des staatlichen Geldsegens sollen auch alle Technologien kommen, die zur Dekarbonisierung industrieller Prozesse wie der Herstellung von Stahl, Zement oder Chemikalien beitragen.

So müssen Beihilfen für kleine Vorhaben und weniger ausgereifte Technologien (zum Beispiel im Wasserstoffbereich) nicht mehr in jedem Fall ausgeschrieben werden. Die Fördermöglichkeiten für Projekte zur Nutzung erneuerbarer Energien und zur Nutzung von Wasserstoff in der Industrie werden erweitert. Die Höchstsätze für die Beihilfen zugunsten solcher Projekte werden angehoben und die Berechnungsverfahren vereinfacht.

Höhere Sätze für KMU und strukturschwache Gebiete

Die Investitionshilfen sollen vorzugsweise den „strategischen“ Branchen der grünen Industrie zugute kommen: der Herstellung von Batterien, Solarzellen, Windkraftanlagen, Wärmepumpen, Elektrolyseuren, der CCS-Technik oder dem Recycling kritischer Rohstoffe. Dabei erhalten kleine und mittlere Firmen und Unternehmen in strukturschwachen Gebieten höhere Sätze.

Die Behörden müssen vor einer Gewährung von Beihilfen prüfen, ob das Risiko einer Verlagerung der Investition außerhalb der Europäischen Wirtschaftszone (EWR) besteht. Im letzteren Fall können die Mitgliedsstaaten einzelnen Unternehmen so hohe Subventionen zahlen, wie sie anderswo erhalten würden oder um die „Finanzierungslücke“ zu einer Investition außerhalb des EWR zu schließen. Das sogenannte „Matching“ ist allerdings an eine Reihe von Voraussetzungen geknüpft: Es greift nur bei Investitionen in (strukturschwachen) Fördergebieten oder in grenzüberschreitende Projekte innerhalb des Binnenmarktes, an denen mindestens drei Mitgliedsstaaten beteiligt sind. Die Empfänger der Beihilfen müssen außerdem die emissionsärmste Technik nutzen, die verfügbar ist, und die Investition darf keine Verlagerung innerhalb des Binnenmarktes bewirken.

Montag, 13.03.2023, 12:43 Uhr
Tom Weingärtner

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