Das Freiburger Landgericht hat jetzt mit Verweis auf eine Entscheidung des Bundesgerichtshofs aus dem Juni zwei Klagen gegen Gaspreiserhöhungen der Badenova aus den Jahren 2005 und 2006 endgültig zurückgewiesen.
Das Landgericht hat am 19. Juli die Berufung gegen die vorangegangene Entscheidung des Amtgerichts Freiburg und damit zwei Klagen auf Offenlegung der Gaspreiskalkulation und Absenkung der Gaspreise nicht anerkannt. Revision ist nicht möglich. Der Freiburger Energieversorger Badenova sieht sich durch die Entscheidung in der Zulässigkeit seiner Gaspreisgestaltung bestätigt. Die Erhöhungen des Gaspre
Montag, 23.07.2007, 11:35 Uhr
Peter Focht
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