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Das texanische Unternehmen Schuepbach ist mit seiner Klage gegen das Fracking-Verbot in Frankreich gescheitert. Der französische Verfassungsrat erklärte das gesetzliche Verbot für verfassungskonform.
In ihrer am 11. Oktober veröffentlichten Entscheidung weisen die Verfassungsrichter des Conseil Constitutionnel alle rechtlichen Argumente der Kläger, die das Gesetz aus dem Jahr 2011 angegriffen hatten, zurück. Diese hatten unter anderem moniert, dass das Fracking-Verbot nicht für Geothermie-Bohrungen gilt. Dies verstößt nach Ansicht des Verfassungsrates nicht gegen den Gleichheitsgrundsatz. Ziel
Freitag, 11.10.2013, 17:07 Uhr
Angelika Nikionok-Ehrlich
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