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Die Förderung der Wind- und Solarkraft durch überhöhte und staatlich verordnete Abnahmepreise stellt nach einem Urteil des Europäischen Gerichtshofes eine Beihilfe dar. Damit geraten die Einspeisetarife nach dem deutschen EEG zusätzlich ins Visier der europäischen Subventionskontrolle. Die EU-Kommission hatte bereits eine Untersuchung der Ausnahmen von der deutschen EEG-Umlage eingeleitet.
Die Netzbetreiber in Frankreich sind verpflichtet, Strom aus Windkraftanlagen abzunehmen und dafür einen höheren Preis als im Großhandel zu zahlen. Die Mehrkosten werden den Netzbetreibern vollständig ersetzt. Die Mittel dafür werden durch eine Abgabe aufgebracht, die von allen inländischen Stromverbrauchern bezahlt wird. Die Höhe der Abgabe wird jährlich durch eine Ministerialverordn
Freitag, 20.12.2013, 10:52 Uhr
Tom Weingärtner
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