Bild: Peter Holz
Zur Ermittlung individueller Netzentgelte nach §19 Abs. 2 StromNEV hat die Bundesnetzagentur bereits am 11. Dezember 2013 eine Festlegung getroffen. Nun hat sie eine Liste mit Fragen und Antworten zur weiteren Klärung nachgereicht.
Das Dokument, das die Bundesnetzagentur am 23. Juni 2014 ins Internet gestellt hat, gibt Antworten auf insgesamt 49 Fragen. Dabei geht es unter anderem um allgemeine Verfahrensfragen sowie um die Berechnung individueller Netzentgelte. Das 25-seitige Papier schließt ab mit Fallbeispielen für die Kriterien zur Zusammenfassung von Entnahmepunkten zu Abnahmestellen.Das Dokument steht
Dienstag, 24.06.2014, 12:01 Uhr
Fritz Wilhelm
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