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Das geplante Verbot für Fracking-Bohrungen in Schieferformationen unter 3 000 m steht offenbar zur Disposition. Ein Gutachtergremium soll künftig entscheiden, ob Probebohrungen in diesen Tiefen durchgeführt werden dürfen.
Der im Sommer von den Bundesministerien für Wirtschaft und Umwelt vorgelegte Entwurf für ein Fracking-Gesetz sah vor, das umstrittene Bohrverfahren in Tiefen unter 3 000 m grundsätzlich zu verbieten. Bei der Abstimmung im Bundeskanzleramt wurde das Verbot nun gestrichen, wie „D
Montag, 17.11.2014, 10:58 Uhr
Peter Focht
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