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Das Bundesumweltministerium will das umstrittene Fracking-Bohrverfahren zur Erdgasgewinnung nicht generell verbieten und unter sehr strengen Auflagen auch in Tiefen oberhalb 3 000 m zulassen.
Unkonventionelle Schiefer- und Kohleflözgasvorkommen, die in der Regel in Tiefen oberhalb von 3 000 m anzutreffen sind, können künftig mit Hilfe des Fracking-Verfahrens unter strengen Auflagen erkundet werden. Mit solchen Probebohrungen sollen Auswirkungen von Fracking auf die Umwelt
Donnerstag, 20.11.2014, 14:19 Uhr
Peter Focht
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