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Die Bundesregierung hat ihr Gesetzespaket zur Regelung der Anwendung des Fracking-Bohrverfahrens bei der Öl- und Gasförderung vorgelegt.
„Mit diesem Gesetzespaket können wir Fracking so weit einschränken, dass es für Mensch oder Umwelt keine Gefahr mehr ist. Soweit Risiken nicht zu verantworten sind oder derzeit nicht abschließend bewertet werden können, wird Fracking verboten“, erklärte Bundesumweltministerin Barbara Hendricks am 1. April bei der Vorstellung der
Mittwoch, 1.04.2015, 17:58 Uhr
Peter Focht
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