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Energie & Management > Urteil - Fortum darf Veag-Netz nutzen
Urteil

Fortum darf Veag-Netz nutzen

Die Fortum Energie GmbH in Hamburg darf nach einem rund einjährigen Rechtsstreit ab sofort das Stromnetz des ostdeutschen Versorgers Veag nutzen.
Der Kartellsenat des Kammergerichts Berlin hatte in einer mündlichen Verhandlung endgültig bestimmt, dass die Veag verpflichtet ist, ihr Netz für die Durchleitung von Fremdstrom zu öffnen. Bisher hatte sich der ostdeutsche Versorger unter der Berufung auf die Braunkohleschutzklausel geweigert, dies zu tun. Fortum-Sprecher Rainer Lakmann erklä

Donnerstag, 23.08.2001, 08:19 Uhr
Andreas Kögler
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Fortum darf Veag-Netz nutzen
Die Fortum Energie GmbH in Hamburg darf nach einem rund einjährigen Rechtsstreit ab sofort das Stromnetz des ostdeutschen Versorgers Veag nutzen.
Der Kartellsenat des Kammergerichts Berlin hatte in einer mündlichen Verhandlung endgültig bestimmt, dass die Veag verpflichtet ist, ihr Netz für die Durchleitung von Fremdstrom zu öffnen. Bisher hatte sich der ostdeutsche Versorger unter der Berufung auf die Braunkohleschutzklausel geweigert, dies zu tun. Fortum-Sprecher Rainer Lakmann erklä

Donnerstag, 23.08.2001, 08:19 Uhr
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