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Energie & Management > Klimaschutz - Fortsetzung der KfW-Förderung für Gebäudesanierung kommt
Quelle: Fotolia
Klimaschutz

Fortsetzung der KfW-Förderung für Gebäudesanierung kommt

Nach dem plötzlichen Stopp der Förderung für energetische Gebäudesanierung haben sich die betroffenen Ministerien auf eine Übergangslösung geeinigt und 5,4 Mrd. Euro bereitgestellt.
Bundeswirtschaftsminister Robert Habeck (Grüne) hatte in der vergangenen Woche überraschend die Förderung der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) für energetische Gebäudesanierung gestoppt. Grund war das fehlende Geld im Fördertopf, um die eingereichten Anträge bis 31. Januar noch zu bedienen. Am 1. Februar einigten sich die Bundesministerien für Wirtschaft und Klimaschutz, für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen sowie der Finanzen auf ein gemeinsames Vorgehen zur Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG).

Demnach sollen alle förderfähigen Altanträge, die bis zum Antragsstopp am 24. Januar 2022 eingegangen sind, noch bearbeitet werden. Dabei handelt es sich um rund 24.000 Anträge. Diese eingegangenen Anträge werden nun von der KfW nach den bisherigen Programmkriterien geprüft und, falls förderfähig, genehmigt. „Das bietet eine gute und rechtssichere Lösung für alle Betroffenen“, hieß es aus den Ministerien.

Das dafür bisher fehlende Geld, ca. 5,4 Mrd. Euro, soll aus dem Energie- und Klimafonds kommen. Dieser wurde von Finanzminister Christian Lindner (FDP) gerade mit 60 Mrd. Euro Kreditermächtigungen aufgefüllt, die eigentlich für Corona-Hilfen bewilligt, aber nicht benötigt worden waren. 1,8 Mrd. Euro seien noch im Förderbudget der KfW, die Gesamtsumme von 7,2 Mrd. Euro solle für die bereits gestellten Anträge ausreichen.

Neue Richtlinien für Förderung kommen

Für die Zukunft soll die Gebäudeförderung neu ausgerichtet werden, hieß es gleichzeitig. Schon gegenüber der alten Bundesregierung hatten die Grünen die Anforderungen an den Energieverbrauch der geförderten Gebäude als zu gering für das Ziel, der Klimaneutralität kritisiert. Jetzt soll „eine klimapolitisch ambitionierte, ganzheitlich orientierte Förderung für neue Gebäude, wie sie auch im Koalitionsvertrag vereinbart wurde“, folgen, so die Ministerien.

Künftig sollen nur noch Sanierungen und Neubauten mit dem Standard Effizienzhäuser KfW 40 gefördert werden, kündigte Wirtschaftsminister Habeck an. Dieses Programm solle nur bis Jahresende gelten und einen Deckel von 1 Mrd. Euro haben. Damit werde ein Antragssturm kurz vor Schluss vermieden. Im Anschluss solle ein weiteres Programm für klimafreundliches Bauen aufgesetzt werden mit schärferen Anforderungen.

Der Jahresprimärenergiebedarf eines Hauses des Standards „KfW 40“ darf nur 40 % von dem eines vergleichbaren Neubaus betragen. Für das bisher geförderte KfW-55-Haus liegt der Energieverbrauch entsprechend bei 55% eines konventionellen Neubaus. Dies resultiert aus einer sehr guten Wärmedämmung, einer Dreifachverglasung bei Fenstern und Türen und der Nutzung von Abwärmerückgewinnung und erneuerbaren Energien. Diese können zum Beispiel als Kombination aus Solaranlage, Wärmepumpe oder Holzpelletheizung wirken.

Dienstag, 1.02.2022, 16:00 Uhr
Susanne Harmsen
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Fortsetzung der KfW-Förderung für Gebäudesanierung kommt
Nach dem plötzlichen Stopp der Förderung für energetische Gebäudesanierung haben sich die betroffenen Ministerien auf eine Übergangslösung geeinigt und 5,4 Mrd. Euro bereitgestellt.
Bundeswirtschaftsminister Robert Habeck (Grüne) hatte in der vergangenen Woche überraschend die Förderung der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) für energetische Gebäudesanierung gestoppt. Grund war das fehlende Geld im Fördertopf, um die eingereichten Anträge bis 31. Januar noch zu bedienen. Am 1. Februar einigten sich die Bundesministerien für Wirtschaft und Klimaschutz, für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen sowie der Finanzen auf ein gemeinsames Vorgehen zur Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG).

Demnach sollen alle förderfähigen Altanträge, die bis zum Antragsstopp am 24. Januar 2022 eingegangen sind, noch bearbeitet werden. Dabei handelt es sich um rund 24.000 Anträge. Diese eingegangenen Anträge werden nun von der KfW nach den bisherigen Programmkriterien geprüft und, falls förderfähig, genehmigt. „Das bietet eine gute und rechtssichere Lösung für alle Betroffenen“, hieß es aus den Ministerien.

Das dafür bisher fehlende Geld, ca. 5,4 Mrd. Euro, soll aus dem Energie- und Klimafonds kommen. Dieser wurde von Finanzminister Christian Lindner (FDP) gerade mit 60 Mrd. Euro Kreditermächtigungen aufgefüllt, die eigentlich für Corona-Hilfen bewilligt, aber nicht benötigt worden waren. 1,8 Mrd. Euro seien noch im Förderbudget der KfW, die Gesamtsumme von 7,2 Mrd. Euro solle für die bereits gestellten Anträge ausreichen.

Neue Richtlinien für Förderung kommen

Für die Zukunft soll die Gebäudeförderung neu ausgerichtet werden, hieß es gleichzeitig. Schon gegenüber der alten Bundesregierung hatten die Grünen die Anforderungen an den Energieverbrauch der geförderten Gebäude als zu gering für das Ziel, der Klimaneutralität kritisiert. Jetzt soll „eine klimapolitisch ambitionierte, ganzheitlich orientierte Förderung für neue Gebäude, wie sie auch im Koalitionsvertrag vereinbart wurde“, folgen, so die Ministerien.

Künftig sollen nur noch Sanierungen und Neubauten mit dem Standard Effizienzhäuser KfW 40 gefördert werden, kündigte Wirtschaftsminister Habeck an. Dieses Programm solle nur bis Jahresende gelten und einen Deckel von 1 Mrd. Euro haben. Damit werde ein Antragssturm kurz vor Schluss vermieden. Im Anschluss solle ein weiteres Programm für klimafreundliches Bauen aufgesetzt werden mit schärferen Anforderungen.

Der Jahresprimärenergiebedarf eines Hauses des Standards „KfW 40“ darf nur 40 % von dem eines vergleichbaren Neubaus betragen. Für das bisher geförderte KfW-55-Haus liegt der Energieverbrauch entsprechend bei 55% eines konventionellen Neubaus. Dies resultiert aus einer sehr guten Wärmedämmung, einer Dreifachverglasung bei Fenstern und Türen und der Nutzung von Abwärmerückgewinnung und erneuerbaren Energien. Diese können zum Beispiel als Kombination aus Solaranlage, Wärmepumpe oder Holzpelletheizung wirken.

Dienstag, 1.02.2022, 16:00 Uhr
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