Der Bundesverband Kraft-Wärme-Kopplung e.V. (B.KWK) fordert eine verlässliche Förderdauer und Förderhöhe für die KWK und dazu eine entsprechende Modifizierung bisheriger Vorschläge, unter anderem in den Meseberg-Beschlüssen.
Die dort vorgeschlagenen Eckpunkte für die Novellierung des Kraft-Wärme-Kopplungs-Gesetzes (KWKG) garantieren nach Ansicht des Verbandes keineswegs den avisierten Ausbau auf einen Anteil von 25 % KWK-Strom bis zum Jahr 2020. Es komme nun vielmehr auf eine entsprechende Ausgestaltung der Fördermodalitäten an. "Essenziell" sei dabei, dass die bisherige Begrenzung entfalle, nach der der Zuschlag l
Donnerstag, 11.10.2007, 13:13 Uhr
Angelika Nikionok-Ehrlich
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