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Energie & Management > Finanzierung - Fonds für Bürgerenergie-Projekte
Quelle: Fotolia / jogyx
Finanzierung

Fonds für Bürgerenergie-Projekte

Nordrhein-Westfalen hat einen „Bürgerenergiefonds“ eingerichtet. Für Erneuerbare-Energien-Projekte stehen jeweils bis zu 300.000 Euro bereit.
Geld für die lokale Energiewende: Das nordrhein-westfälische Wirtschaftsministerium und die NRW-Bank haben einen „Bürgerenergiefonds“ gestartet. Damit will das Land Bürgerinitiativen und Kommunen unterstützen, die Erneuerbare-Energie-Anlagen errichten wollen. Mit bis 300.000 Euro fördert das Land einzelne Projekte. Das Geld soll ausschließlich in der Phase der Vorplanung und Machbarkeitsprüfung helfen, also etwa zur Finanzierung von Studien dienen. Mit dem Fonds sollen „Nachteile von Bürgerinnen und Bürgern gegenüber professionellen Investoren ausgeglichen werden“, erklärt das Wirtschaftsministerium.

Gefördert werden Windenergie, Photovoltaik, Wasserkraft, Bioenergie sowie „unmittelbar damit zusammenhängende Anlagen“. Voraussetzung ist, dass es bei den Projektinitiatoren um einen „verbindlichen Zusammenschluss unter Beteiligung von mindestens sieben natürlichen Personen aus unterschiedlichen Haushalten“ handelt. Auch juristische Personen des privaten oder öffentlichen Rechts dürfen an dem Zusammenschluss beteiligt sein, heißt es. Weitere Bedingung: Der Investitionsort müsse in dem Gebiet der kreisfreien Stadt oder des Kreises oder einer direkt daran angrenzenden Gemeinde des ersten Wohnsitzes der beteiligten Personen liegen.

Nordrhein-Westfalens Wirtschaftsministerin Mona Neubaur (Grüne) sieht in der Bürgerenergie einen „Schlüssel“ für die Energiewende. Ohne die nötige Akzeptanz in den Gemeinden und bei den Bürgerinnen und Bürgern sei diese nicht zu schaffen, sagte sie zum Start des Fonds. „Mit dem Bürgerenergiegesetz Nordrhein-Westfalen haben wir den Kommunen ein Instrument an die Hand gegeben, mit dem sie von Windprojekten wirtschaftlich profitieren und an der Energiewende aktiv teilhaben können.“

Gabriela Pantring, stellvertretende Vorsitzende des Vorstands der NRW-Bank, nannte die Energiewende „eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe“. Dazu gehöre es, die Initiatoren von lokalen Bürgerwindparks oder Bürgersolaranlagen „bestmöglich“ zu unterstützen. Förderanträge können ab sofort bei der Landesbank gestellt werden.

Freitag, 6.12.2024, 17:04 Uhr
Manfred Fischer
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Fonds für Bürgerenergie-Projekte
Nordrhein-Westfalen hat einen „Bürgerenergiefonds“ eingerichtet. Für Erneuerbare-Energien-Projekte stehen jeweils bis zu 300.000 Euro bereit.
Geld für die lokale Energiewende: Das nordrhein-westfälische Wirtschaftsministerium und die NRW-Bank haben einen „Bürgerenergiefonds“ gestartet. Damit will das Land Bürgerinitiativen und Kommunen unterstützen, die Erneuerbare-Energie-Anlagen errichten wollen. Mit bis 300.000 Euro fördert das Land einzelne Projekte. Das Geld soll ausschließlich in der Phase der Vorplanung und Machbarkeitsprüfung helfen, also etwa zur Finanzierung von Studien dienen. Mit dem Fonds sollen „Nachteile von Bürgerinnen und Bürgern gegenüber professionellen Investoren ausgeglichen werden“, erklärt das Wirtschaftsministerium.

Gefördert werden Windenergie, Photovoltaik, Wasserkraft, Bioenergie sowie „unmittelbar damit zusammenhängende Anlagen“. Voraussetzung ist, dass es bei den Projektinitiatoren um einen „verbindlichen Zusammenschluss unter Beteiligung von mindestens sieben natürlichen Personen aus unterschiedlichen Haushalten“ handelt. Auch juristische Personen des privaten oder öffentlichen Rechts dürfen an dem Zusammenschluss beteiligt sein, heißt es. Weitere Bedingung: Der Investitionsort müsse in dem Gebiet der kreisfreien Stadt oder des Kreises oder einer direkt daran angrenzenden Gemeinde des ersten Wohnsitzes der beteiligten Personen liegen.

Nordrhein-Westfalens Wirtschaftsministerin Mona Neubaur (Grüne) sieht in der Bürgerenergie einen „Schlüssel“ für die Energiewende. Ohne die nötige Akzeptanz in den Gemeinden und bei den Bürgerinnen und Bürgern sei diese nicht zu schaffen, sagte sie zum Start des Fonds. „Mit dem Bürgerenergiegesetz Nordrhein-Westfalen haben wir den Kommunen ein Instrument an die Hand gegeben, mit dem sie von Windprojekten wirtschaftlich profitieren und an der Energiewende aktiv teilhaben können.“

Gabriela Pantring, stellvertretende Vorsitzende des Vorstands der NRW-Bank, nannte die Energiewende „eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe“. Dazu gehöre es, die Initiatoren von lokalen Bürgerwindparks oder Bürgersolaranlagen „bestmöglich“ zu unterstützen. Förderanträge können ab sofort bei der Landesbank gestellt werden.

Freitag, 6.12.2024, 17:04 Uhr
Manfred Fischer

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