E&M exklusiv Newsletter:
E&M gratis testen:
Energie & Management > IT - Förderung nach Bedarf statt Potenzial
Quelle: Shutterstock / luchunyu
IT

Förderung nach Bedarf statt Potenzial

Das auf den Glasfaserausbau spezialisierte Beratungsunternehmen TKT Vivax hat ein eigenes Konzept für die künftige Förderung des Glasfaserausbaus erarbeitet.
TKT Vivax spricht sich dafür aus, statt der im Koalitionsvertrag der Bundesregierung vorgesehenen Potenzialanalysen eher den tatsächlichen Bedarf zur Grundlage der Förderung des Glasfaserausbaus zu machen.

"Wird der Fokus auf den Ausbau von Flächen gelegt, besteht die Gefahr, dass ganze Regionen abgehängt werden, weil ihnen die Förderfähigkeit abgesprochen wird, sich der eigenwirtschaftliche Ausbau aber nur in Teilbereichen lohnt", sagt Dirk Fieml, CEO von TKT Vivax und gleichzeitig Vorsitzender des Arbeitskreis Glasfaser Deutschland (AK GAD).

In einem eigenen Konzept hat TKT Vivax erläutert, wie eine bedarfsorientierte Förderung aussehen könnte. Zunächst solle ein Interessenbekundungsverfahren verpflichtend eingeführt werden, etwa über ein Bürgerportal, das online geschaltet wird, sobald die Kommune, der Landkreis oder das Stadtwerk Fördermittel für Beratungsleistungen beantragt hat und die Markterkundung durchgeführt wird. Zu diesem Zeitpunkt solle das Portal offensiv beworben werden, damit Bürgerinnen und Bürger, die einen Glasfaseranschluss wünschen oder benötigen, ihre Interessen bekunden könnten, ohne eine Verpflichtung einzugehen.

So sei es möglich, den tatsächlichen Bedarf sehr früh im Verfahren zu ermitteln. Detailinformationen, etwa zur benötigten Bandbreite, könnten zusätzlich abgefragt werden. Gleichzeitig könne die Kommune ein Interessenbekundungsverfahren für den eigenwirtschaftlichen Ausbau starten. Ein privatwirtschaftliches Unternehmen, das aktiv werden möchte, müsse sich dann verpflichten, kurzfristig in die Vorvermarktung zu gehen.

Genaues Bild, wo sich der Ausbau lohnt oder Förderung notwendig ist

In einer Mitteilung von TKT Vivax heißt es dann: "Die Erfolge aus der Interessenbekundung im Bürgerportal sowie die Ergebnisse der Markterkundung und der Vorvermarktung werden miteinander verschnitten. Das Ergebnis ist ein relativ genaues Bild, wo sich ein eigenwirtschaftlicher Ausbau lohnt und wo Förderung nötig ist. Und vor allem – wo auch ein Bedarf ist!"

Kommune, Landkreis oder Stadtwerk könnten dann gezielt die Förderung für alle unterversorgten und unwirtschaftlichen Adressen beantragen, die sich entweder im Bürgerportal gemeldet oder durch einen Vorvertrag mit einem Anbieter ihr Interesse nachgewiesen haben.

"Auf dieser Basis kann die Kommune auch in die Ausschreibung des geförderten Ausbaus gehen, wobei der Kooperationspartner, der die Vorvermarktung durchgeführt hat, zur Teilnahme am geförderten Vergabeverfahren verpflichtet wird", heißt es in der Mitteilung weiter.

Grundsätzlich sei es möglich, sofort den eigenwirtschaftlichen Ausbau zu starten, auch ohne die Genehmigung der Förderung, und die Erschließung der geförderten Anschlüsse dann nach der Genehmigung folgen zu lassen.

Fieml schlägt auch vor, die Digitalisierung des Förderverfahrens schnell voranzutreiben. Für ein "Digitales Grundbuch" nach den Vorstellungen von Bund und Ländern fehlten jedoch noch die notwendige Datenbasis und die Standards. Bis es funktioniere, vergehen aus seiner Sicht "noch Jahre". Es sei daher aktuell kein geeignetes Mittel, den Breitbandausbau zu beschleunigen.

Dienstag, 7.06.2022, 17:11 Uhr
Fritz Wilhelm
Energie & Management > IT - Förderung nach Bedarf statt Potenzial
Quelle: Shutterstock / luchunyu
IT
Förderung nach Bedarf statt Potenzial
Das auf den Glasfaserausbau spezialisierte Beratungsunternehmen TKT Vivax hat ein eigenes Konzept für die künftige Förderung des Glasfaserausbaus erarbeitet.
TKT Vivax spricht sich dafür aus, statt der im Koalitionsvertrag der Bundesregierung vorgesehenen Potenzialanalysen eher den tatsächlichen Bedarf zur Grundlage der Förderung des Glasfaserausbaus zu machen.

"Wird der Fokus auf den Ausbau von Flächen gelegt, besteht die Gefahr, dass ganze Regionen abgehängt werden, weil ihnen die Förderfähigkeit abgesprochen wird, sich der eigenwirtschaftliche Ausbau aber nur in Teilbereichen lohnt", sagt Dirk Fieml, CEO von TKT Vivax und gleichzeitig Vorsitzender des Arbeitskreis Glasfaser Deutschland (AK GAD).

In einem eigenen Konzept hat TKT Vivax erläutert, wie eine bedarfsorientierte Förderung aussehen könnte. Zunächst solle ein Interessenbekundungsverfahren verpflichtend eingeführt werden, etwa über ein Bürgerportal, das online geschaltet wird, sobald die Kommune, der Landkreis oder das Stadtwerk Fördermittel für Beratungsleistungen beantragt hat und die Markterkundung durchgeführt wird. Zu diesem Zeitpunkt solle das Portal offensiv beworben werden, damit Bürgerinnen und Bürger, die einen Glasfaseranschluss wünschen oder benötigen, ihre Interessen bekunden könnten, ohne eine Verpflichtung einzugehen.

So sei es möglich, den tatsächlichen Bedarf sehr früh im Verfahren zu ermitteln. Detailinformationen, etwa zur benötigten Bandbreite, könnten zusätzlich abgefragt werden. Gleichzeitig könne die Kommune ein Interessenbekundungsverfahren für den eigenwirtschaftlichen Ausbau starten. Ein privatwirtschaftliches Unternehmen, das aktiv werden möchte, müsse sich dann verpflichten, kurzfristig in die Vorvermarktung zu gehen.

Genaues Bild, wo sich der Ausbau lohnt oder Förderung notwendig ist

In einer Mitteilung von TKT Vivax heißt es dann: "Die Erfolge aus der Interessenbekundung im Bürgerportal sowie die Ergebnisse der Markterkundung und der Vorvermarktung werden miteinander verschnitten. Das Ergebnis ist ein relativ genaues Bild, wo sich ein eigenwirtschaftlicher Ausbau lohnt und wo Förderung nötig ist. Und vor allem – wo auch ein Bedarf ist!"

Kommune, Landkreis oder Stadtwerk könnten dann gezielt die Förderung für alle unterversorgten und unwirtschaftlichen Adressen beantragen, die sich entweder im Bürgerportal gemeldet oder durch einen Vorvertrag mit einem Anbieter ihr Interesse nachgewiesen haben.

"Auf dieser Basis kann die Kommune auch in die Ausschreibung des geförderten Ausbaus gehen, wobei der Kooperationspartner, der die Vorvermarktung durchgeführt hat, zur Teilnahme am geförderten Vergabeverfahren verpflichtet wird", heißt es in der Mitteilung weiter.

Grundsätzlich sei es möglich, sofort den eigenwirtschaftlichen Ausbau zu starten, auch ohne die Genehmigung der Förderung, und die Erschließung der geförderten Anschlüsse dann nach der Genehmigung folgen zu lassen.

Fieml schlägt auch vor, die Digitalisierung des Förderverfahrens schnell voranzutreiben. Für ein "Digitales Grundbuch" nach den Vorstellungen von Bund und Ländern fehlten jedoch noch die notwendige Datenbasis und die Standards. Bis es funktioniere, vergehen aus seiner Sicht "noch Jahre". Es sei daher aktuell kein geeignetes Mittel, den Breitbandausbau zu beschleunigen.

Dienstag, 7.06.2022, 17:11 Uhr
Fritz Wilhelm

Haben Sie Interesse an Content oder Mehrfachzugängen für Ihr Unternehmen?

Sprechen Sie uns an, wenn Sie Fragen zur Nutzung von E&M-Inhalten oder den verschiedenen Abonnement-Paketen haben.
Das E&M-Vertriebsteam freut sich unter Tel. 08152 / 93 11-77 oder unter vertrieb@energie-und-management.de über Ihre Anfrage.