Bild: Bundesnetzagentur
Der Zubau von Windanlagen an Land liegt deutlich oberhalb des Ausbaupfades. Die Fördersätze werden daher zum 1. Januar um den maximalen Satz gesenkt.
Die Förderung werde zum Jahreswechsel um 2,4 Prozent gekürzt, teilte die Bundesnetzagentur mit. Dies betreffe Anlagen, die noch unter den zunehmend auslaufenden Bestandschutz fallen. Für Anlagen, die bis Ende 2016 genehmigt und bis Ende 2018 installiert sind, gibt es noch staatlich festgelegte Fördersätze. Grund für die Absenkung sei die hohe Zahl an neuen Windanlagen, die sich &bdquo
Freitag, 1.09.2017, 09:51 Uhr
Stefan Sagmeister
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