Für Anlagen der Kraft-Wärme-Kopplung mit einer elektrischen Leistung bis 50 kW können weiterhin Investitionszuschüsse beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) beantragt werden.
Die Richtlinie des Bundesumweltministeriums für das seit September 2008 laufende Impulsprogramm war ursprünglich nur bis Ende 2008 in Kraft. Sie wurde nun, inhaltlich unverändert, am 5. Dezember 2008 erneuert und im Bundesanzeiger am 19. Dezember 2008 veröffentlicht, teilte der Bundesverband Kraft-Wärme-Kopplung mit. Die Richtlinie ist nun ab dem 1. Januar 2009 gül
Montag, 12.01.2009, 11:23 Uhr
Jan Mühlstein
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