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Die Förderung von Windkraft an Land und von Biomasseanlagen wird ab 2016 abgesenkt.
Nachdem der Zubau von Windkraftanlagen an Land in den vergangenen zwölf Monaten mit rund 3 666 MW über dem gesetzlichen Korridor von 2 400 bis 2 600 MW liegt, hat die Bundesnetzagentur die Kürzung der Förderung zum 1. Januar 2016 angekündigt. Wie die Bonner Behörde am 30. Oktober mitteilte, ist bei Einhaltung des gesetzlichen Zubau-Korridors eine Absenkung der Vergütungssätze um jeweils 0,4 % pro
Freitag, 30.10.2015, 15:33 Uhr
Andreas Kögler
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