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Nachdem der Zubau von Windkraftanlagen an Land den Ausbaupfad überschritten hat, wird die Bundesnetzagentur die Fördersätze kürzen.
Die Vergütung nach dem Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) für Windenergieanlagen an Land außerhalb der Ausschreibungen wird ab dem 1. Juli 2018 erneut um den Maximalwert von 2,4 % gekürzt. Dies teilte die Bundesnetzagentur in B
Mittwoch, 28.02.2018, 16:17 Uhr
Andreas Kögler
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