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Stadtwerke dürfen in Zukunft auch bei geförderten Energieeffizienzprojekten beraten. Damit sind kommunale und private Unternehmen bei der Förderung gleichberechtigt.
Konkret geht es um die Förderprogramme „Energieberatung im Mittelstand“ und die sogenannte „Vor-Ort-Beratung“. Für diese sind jetzt auch Energieberater kommunaler Unternehmen zugelassen. Die bisherigen Qualifikations-Anforderungen an die Teilnahme am Programm und an die Berater bleiben bestehen. Die Berater müssen außerdem beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle
Dienstag, 7.11.2017, 16:52 Uhr
Armin Müller
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