Bild: Fotolia.com, Wolfgang Jargstorff
Die 2012 im EEG eingeführte Flexibilitätsprämie für Bioenergieanlagen kann sich für die Anlagenbetreiber lohnen. Zwischen 2012 und 2016 zahlte die Bundesregierung 122,3 Mio. Euro aus.
Steuerbare Biogas- oder Biomethananlagen, die in Zeiten hoher Wind- und Solarstromeinspeisungen keinen Strom produzieren, können seit 2012 mit einer Flexibilitätsprämie in Höhe von 1 000 Euro/kW über zehn Jahre gefördert werden. Dadurch können Anlagenbetreiber einerseits Phasen mit niedrigen Strompreisen ausweichen, zugleich aber ihre gleitenden Marktprämien nach einer konstanten Einspeisung inklu
Mittwoch, 15.08.2018, 17:29 Uhr
Kai Eckert
© 2024 Energie & Management GmbH