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Flexibilisierung für den Netzausgleich, davon sprechen Regierungsvertreter viel, die rechtliche Regelung für das Verteilnetz in Ausgestaltung des § 14 EnWG lässt jedoch auf sich warten.
„Das Bundeswirtschaftsministerium prokrastiniert“, konstatiert der Geschäftsführer des Bundesverbands Neue Energiewirtschaft (BNE) Robert Busch. Zu dieser Aussage veranlasst ihn die Tatsache, dass die Verabschiedung einer wichtigen Verordnung für die Nutzung von Flexibilitäten im Verteilnetz sich weiter verzögert. Sie sollte bereits seit 2016 vorliegen, wurde aber mehrfach veschoben. N
Donnerstag, 20.06.2019, 14:37 Uhr
Angelika Nikionok-Ehrlich
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