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Energie & Management > Aus Der Aktuellen Zeitungausgabe -
Quelle: Europaeische Union/Lukasz Kobus
Aus Der Aktuellen Zeitungausgabe

"Fit for 55"

Die EU-Kommission hat am 14. Juli ihr lang erwartetes Klimapaket vorgelegt. Die Lasten sollen solidarisch verteilt, die Ziele verschärft werden.
Die EU-Kommission will einen CO2-Grenzausgleich und einen Klimasozialfonds einführen, zehn Richtlinien und Verordnungen sollen geändert werden. Die Beratungen im Ministerrat und im Europäischen Parlament beginnen nach der Sommerpause.

Bei der Neuordnung der europäischen Energie- und Klimagesetze lässt sich die Kommission von vier Prinzipien leiten. Erstens: Alle Mitgliedstaaten, alle Sektoren und alle Teile der Gesellschaft müssen einen Beitrag zum Klimaschutz leisten. Zweitens: Es soll neues Wachstum erzeugt werden, damit die Klimapolitik auch neue Chancen bietet. Drittens: Die EU will ihre Klimaziele als offener Wirtschaftsraum und in Kooperation mit ihren internationalen Partnern erreichen. Schließlich: Die Lasten des Übergangs müssen solidarisch verteilt werden sowohl zwischen den Mitgliedstaaten der Union als auch innerhalb der Staaten zwischen den Bevölkerungsgruppen.

Ob das Klimapaket „Fit for 55“ diesen Anforderungen gerecht wird, darüber gehen die Ansichten auseinander. Wie weit auseinander wird sich im Laufe der Beratungen im Ministerrat und im Europäischen Parlament erweisen. Die Kommission betrachte ihre Vorschläge als ein kohärentes Gesamtpaket, sagt der zuständige Vizepräsident der EU-Kommission, Frans Timmermans. Man sei bereit, über einzelne Elemente zu diskutieren, wenn sich die Gesetzgeber auf gleichwertige Alternativen verständigen würden. Entscheidend sei, dass die Treibhausgase in der EU bis 2030 um 55 % zurückgingen. Das sei im bereits verabschiedeten Klimagesetz vorgesehen.

Treibhausgase sollen in der EU bis 2030 um 55 % zurückgehen

Der Emissionshandel (ETS) soll dabei auch in Zukunft die zentrale Rolle spielen. Die Industrie und Energiewirtschaft sollen ihre CO2-Emissionen künftig etwa doppelt so schnell zurückführen wie bisher: um 4,2 % pro Jahr statt um 2,2 %. Die Airlines werden ihre Emissionsrechte in Zukunft nicht mehr gratis erhalten und die Seeschifffahrt muss für ihre Emissionen ebenfalls Zertifikate kaufen − allerdings nur für Fahrten innerhalb der EU. Schiffe, die aus Drittländern einen europäischen Hafen ansteuern oder umgekehrt, brauchen Zertifikate für die halbe Strecke.

Den Erfolg des ETS möchte die Kommission mit einem separaten Emissionshandel, ETSbis, wiederholen. Damit sollen auch der Verkehr und die Gebäudewirtschaft einen Beitrag zum Klimaschutz leisten. Die Mineralöl- und Gaswirtschaft soll Zertifikate für die Emissionen abliefern, die ihre Kunden mit dem verkauften Benzin, Diesel oder Gas verursachen.

Weil die CO2-Vermeidungskosten in diesen Sektoren wesentlich höher sind als in der Industrie, wird der Einstieg in das ETSbis ab 2027 schrittweise und sozialverträglich erfolgen. Die Kommission will Vorkehrungen treffen, damit der CO2-Preis in den ersten Jahren niedrig bleibt. Sie erhofft sich vom ETSbis eine „Konsolidierung des Trends zum elektrischen Auto“. Denn trotz nationaler Förderprogramme bleiben die Zahlen der neu zugelassenen Elektrofahrzeuge hinter den Erwartungen zurück.

Das gilt auch für die Gebäudewirtschaft. Trotz der von Brüssel verkündeten Renovierungswelle kommt die energetische Sanierung von Wohnungen und Bürogebäuden nur schleppend voran. Die dafür notwendigen „sauberen“ Technologien (zum Beispiel Wärmepumpen) seien vorhanden, heißt es in Brüssel. Höhere Preise für Gas oder Heizöl sollen dafür sorgen, dass sie auch angeschafft werden.
Die Achillesferse des Emissionshandels für den kleinen Mann ist,
dass der die zusätzlichen Kosten nicht immer tragen kann. Nicht nur die Kommission fürchtet sich deshalb vor den politischen Konsequenzen. Die Grünen oder die Umweltverbände wollen deswegen sogar ganz auf das neue ETS verzichten. Stattdessen sollen die Autoindustrie und die Hausbesitzer auf dem Verordnungsweg zur Senkung der Emissionen gezwungen werden.

Auch die Kommission will strengere Abgasgrenzwerte für Neuwagen durchsetzen. Ab 2035 sollen nur noch Fahrzeuge zugelassen werden, die keine Treibhausgase mehr ausstoßen. Die Anforderungen an die Energieeffizienz neuer Gebäude werden ebenfalls angehoben und die Mitgliedstaaten sollen die Modernisierungsrate ihres Gebäudebestands verdoppeln. Die Kommission macht darüber hinaus aber geltend, dass strengere Vorschriften für neue Autos oder Häuser keine Wirkung auf den bestehenden Fuhr- oder Gebäudepark haben. Dafür soll es den Emissionshandel geben.

Und damit einen einheitlichen CO2-Preis für die gesamte EU. In den Niederlanden mit einem Pro-Kopf-Einkommen von 46.000 Euro hat das andere Folgen als in Polen mit 14.000 oder Rumänien mit 11.000 Euro pro Einwohner und Jahr. Um dieses Gefälle auszugleichen, zumindest wenn es um den Energieverbrauch geht, schlägt die Kommission die Schaffung eines Klimasozialfonds vor. Jeder vierte Euro, den die Mitgliedstaaten aus dem ETSbis einnehmen, soll in diesen Fonds fließen. Die Mittel will Brüssel dann nach Bedürftigkeit an die Mitgliedstaaten verteilen.

Auch die Industrie soll vor den hohen Kosten der Klimapolitik geschützt werden. Bislang erhalten die Unternehmen, die im internationalen Wettbewerb stehen, ihre Emissionsrechte weitgehend umsonst. Damit sie bei der Senkung der Emissionen mehr Tempo vorlegen, sollen sie in Zukunft für die Zertifikate bezahlen.

Abgabe auf klimaschädliche Importe geplant

Zum Schutz vor der Konkurrenz aus Drittstaaten, die von ihren Firmen keine Klimaschutzmaßnahmen verlangen, will die Kommission eine Klimaschutzabgabe (CBAM) an den Außengrenzen der EU einführen. Der CBAM soll sich nach dem CO2-Gehalt der importierten Waren richten und ab 2026 erhoben werden, zunächst nur auf Aluminium, Stahl, Zement, Düngemittel und Strom.

Vorgesehen ist eine stufenweise Einführung: Der volle Betrag werde erst 2035 fällig. Gleichzeitig soll die kostenfreie Zuteilung von Zertifikaten an die europäische Industrie zurückgeführt werden. Ab 2036 müssten Zement- und Stahlwerke oder Düngemittelfabriken alle Emissionsrechte kaufen. Importeure müssten so viel bezahlen, wie wenn die Produktion innerhalb der EU stattfände.

Der CBAM gehört zu den umstrittensten Vorschlägen des Pakets. Zum einen, weil es keine Erfahrung mit solchen Abgaben gibt. Es ist deswegen keineswegs sicher, ob er die Abwanderung der betroffenen Branchen wirklich verhindert. Das zweite Problem besteht darin, dass viele Handelspartner die EU verdächtigen, unter dem Vorwand des Klimaschutzes Protektionismus zu betreiben.

Die Kommission will sich aber nicht allein auf den Emissionshandel verlassen. Die sogenannte Lastenteilung zwischen den Mitgliedstaaten bleibt bestehen. Alle Sektoren (auch Verkehr und Gebäude), die nicht am ETS teilnehmen, müssen ihre CO2-Emissionen bis 2030 um 40 % reduzieren, bisher waren es 29 %. Die nationalen Ziele werden entsprechend angepasst. Für Deutschland steigt das Ziel von -38 auf -50 %.

Die Verpflichtungen zur Verbesserung der Energieeffizienz oder zum Ausbau der erneuerbaren Energien sollen ebenfalls beibehalten und weiter verschärft werden. Die Mitgliedstaaten müssen verbindlich 1,5 % Energie pro Jahr einsparen, doppelt so viel, wie sie bisher (unverbindlich) zugesagt haben. Bei den erneuerbaren Energien will die Kommission den Zielwert für 2030 von 32 auf 40 % der Primärenergie anheben. Dabei handelt es sich um einen Zielwert auf EU-Ebene; nationale Ziele gibt es nicht.

Allerdings sollen sich die Mitgliedstaaten verpflichten, den Anteil der erneuerbaren Energien in einzelnen Sektoren zu erhöhen, beispielsweise im Gebäudesektor um 1,1 % pro Jahr, in der Fernwärme um 2,1 % oder im Verkehr um 13 %.

Manche Mitgliedstaaten, heißt es in der Wirkungsanalyse der Kommission, könnten Probleme damit haben, so detaillierte Statistiken zu erheben. Eine genaue Kontrolle der Vorgaben wäre in diesen Ländern voraussichtlich nicht möglich.

Mittwoch, 11.08.2021, 10:28 Uhr
Tom Weingärtner
Energie & Management > Aus Der Aktuellen Zeitungausgabe -
Quelle: Europaeische Union/Lukasz Kobus
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"Fit for 55"
Die EU-Kommission hat am 14. Juli ihr lang erwartetes Klimapaket vorgelegt. Die Lasten sollen solidarisch verteilt, die Ziele verschärft werden.
Die EU-Kommission will einen CO2-Grenzausgleich und einen Klimasozialfonds einführen, zehn Richtlinien und Verordnungen sollen geändert werden. Die Beratungen im Ministerrat und im Europäischen Parlament beginnen nach der Sommerpause.

Bei der Neuordnung der europäischen Energie- und Klimagesetze lässt sich die Kommission von vier Prinzipien leiten. Erstens: Alle Mitgliedstaaten, alle Sektoren und alle Teile der Gesellschaft müssen einen Beitrag zum Klimaschutz leisten. Zweitens: Es soll neues Wachstum erzeugt werden, damit die Klimapolitik auch neue Chancen bietet. Drittens: Die EU will ihre Klimaziele als offener Wirtschaftsraum und in Kooperation mit ihren internationalen Partnern erreichen. Schließlich: Die Lasten des Übergangs müssen solidarisch verteilt werden sowohl zwischen den Mitgliedstaaten der Union als auch innerhalb der Staaten zwischen den Bevölkerungsgruppen.

Ob das Klimapaket „Fit for 55“ diesen Anforderungen gerecht wird, darüber gehen die Ansichten auseinander. Wie weit auseinander wird sich im Laufe der Beratungen im Ministerrat und im Europäischen Parlament erweisen. Die Kommission betrachte ihre Vorschläge als ein kohärentes Gesamtpaket, sagt der zuständige Vizepräsident der EU-Kommission, Frans Timmermans. Man sei bereit, über einzelne Elemente zu diskutieren, wenn sich die Gesetzgeber auf gleichwertige Alternativen verständigen würden. Entscheidend sei, dass die Treibhausgase in der EU bis 2030 um 55 % zurückgingen. Das sei im bereits verabschiedeten Klimagesetz vorgesehen.

Treibhausgase sollen in der EU bis 2030 um 55 % zurückgehen

Der Emissionshandel (ETS) soll dabei auch in Zukunft die zentrale Rolle spielen. Die Industrie und Energiewirtschaft sollen ihre CO2-Emissionen künftig etwa doppelt so schnell zurückführen wie bisher: um 4,2 % pro Jahr statt um 2,2 %. Die Airlines werden ihre Emissionsrechte in Zukunft nicht mehr gratis erhalten und die Seeschifffahrt muss für ihre Emissionen ebenfalls Zertifikate kaufen − allerdings nur für Fahrten innerhalb der EU. Schiffe, die aus Drittländern einen europäischen Hafen ansteuern oder umgekehrt, brauchen Zertifikate für die halbe Strecke.

Den Erfolg des ETS möchte die Kommission mit einem separaten Emissionshandel, ETSbis, wiederholen. Damit sollen auch der Verkehr und die Gebäudewirtschaft einen Beitrag zum Klimaschutz leisten. Die Mineralöl- und Gaswirtschaft soll Zertifikate für die Emissionen abliefern, die ihre Kunden mit dem verkauften Benzin, Diesel oder Gas verursachen.

Weil die CO2-Vermeidungskosten in diesen Sektoren wesentlich höher sind als in der Industrie, wird der Einstieg in das ETSbis ab 2027 schrittweise und sozialverträglich erfolgen. Die Kommission will Vorkehrungen treffen, damit der CO2-Preis in den ersten Jahren niedrig bleibt. Sie erhofft sich vom ETSbis eine „Konsolidierung des Trends zum elektrischen Auto“. Denn trotz nationaler Förderprogramme bleiben die Zahlen der neu zugelassenen Elektrofahrzeuge hinter den Erwartungen zurück.

Das gilt auch für die Gebäudewirtschaft. Trotz der von Brüssel verkündeten Renovierungswelle kommt die energetische Sanierung von Wohnungen und Bürogebäuden nur schleppend voran. Die dafür notwendigen „sauberen“ Technologien (zum Beispiel Wärmepumpen) seien vorhanden, heißt es in Brüssel. Höhere Preise für Gas oder Heizöl sollen dafür sorgen, dass sie auch angeschafft werden.
Die Achillesferse des Emissionshandels für den kleinen Mann ist,
dass der die zusätzlichen Kosten nicht immer tragen kann. Nicht nur die Kommission fürchtet sich deshalb vor den politischen Konsequenzen. Die Grünen oder die Umweltverbände wollen deswegen sogar ganz auf das neue ETS verzichten. Stattdessen sollen die Autoindustrie und die Hausbesitzer auf dem Verordnungsweg zur Senkung der Emissionen gezwungen werden.

Auch die Kommission will strengere Abgasgrenzwerte für Neuwagen durchsetzen. Ab 2035 sollen nur noch Fahrzeuge zugelassen werden, die keine Treibhausgase mehr ausstoßen. Die Anforderungen an die Energieeffizienz neuer Gebäude werden ebenfalls angehoben und die Mitgliedstaaten sollen die Modernisierungsrate ihres Gebäudebestands verdoppeln. Die Kommission macht darüber hinaus aber geltend, dass strengere Vorschriften für neue Autos oder Häuser keine Wirkung auf den bestehenden Fuhr- oder Gebäudepark haben. Dafür soll es den Emissionshandel geben.

Und damit einen einheitlichen CO2-Preis für die gesamte EU. In den Niederlanden mit einem Pro-Kopf-Einkommen von 46.000 Euro hat das andere Folgen als in Polen mit 14.000 oder Rumänien mit 11.000 Euro pro Einwohner und Jahr. Um dieses Gefälle auszugleichen, zumindest wenn es um den Energieverbrauch geht, schlägt die Kommission die Schaffung eines Klimasozialfonds vor. Jeder vierte Euro, den die Mitgliedstaaten aus dem ETSbis einnehmen, soll in diesen Fonds fließen. Die Mittel will Brüssel dann nach Bedürftigkeit an die Mitgliedstaaten verteilen.

Auch die Industrie soll vor den hohen Kosten der Klimapolitik geschützt werden. Bislang erhalten die Unternehmen, die im internationalen Wettbewerb stehen, ihre Emissionsrechte weitgehend umsonst. Damit sie bei der Senkung der Emissionen mehr Tempo vorlegen, sollen sie in Zukunft für die Zertifikate bezahlen.

Abgabe auf klimaschädliche Importe geplant

Zum Schutz vor der Konkurrenz aus Drittstaaten, die von ihren Firmen keine Klimaschutzmaßnahmen verlangen, will die Kommission eine Klimaschutzabgabe (CBAM) an den Außengrenzen der EU einführen. Der CBAM soll sich nach dem CO2-Gehalt der importierten Waren richten und ab 2026 erhoben werden, zunächst nur auf Aluminium, Stahl, Zement, Düngemittel und Strom.

Vorgesehen ist eine stufenweise Einführung: Der volle Betrag werde erst 2035 fällig. Gleichzeitig soll die kostenfreie Zuteilung von Zertifikaten an die europäische Industrie zurückgeführt werden. Ab 2036 müssten Zement- und Stahlwerke oder Düngemittelfabriken alle Emissionsrechte kaufen. Importeure müssten so viel bezahlen, wie wenn die Produktion innerhalb der EU stattfände.

Der CBAM gehört zu den umstrittensten Vorschlägen des Pakets. Zum einen, weil es keine Erfahrung mit solchen Abgaben gibt. Es ist deswegen keineswegs sicher, ob er die Abwanderung der betroffenen Branchen wirklich verhindert. Das zweite Problem besteht darin, dass viele Handelspartner die EU verdächtigen, unter dem Vorwand des Klimaschutzes Protektionismus zu betreiben.

Die Kommission will sich aber nicht allein auf den Emissionshandel verlassen. Die sogenannte Lastenteilung zwischen den Mitgliedstaaten bleibt bestehen. Alle Sektoren (auch Verkehr und Gebäude), die nicht am ETS teilnehmen, müssen ihre CO2-Emissionen bis 2030 um 40 % reduzieren, bisher waren es 29 %. Die nationalen Ziele werden entsprechend angepasst. Für Deutschland steigt das Ziel von -38 auf -50 %.

Die Verpflichtungen zur Verbesserung der Energieeffizienz oder zum Ausbau der erneuerbaren Energien sollen ebenfalls beibehalten und weiter verschärft werden. Die Mitgliedstaaten müssen verbindlich 1,5 % Energie pro Jahr einsparen, doppelt so viel, wie sie bisher (unverbindlich) zugesagt haben. Bei den erneuerbaren Energien will die Kommission den Zielwert für 2030 von 32 auf 40 % der Primärenergie anheben. Dabei handelt es sich um einen Zielwert auf EU-Ebene; nationale Ziele gibt es nicht.

Allerdings sollen sich die Mitgliedstaaten verpflichten, den Anteil der erneuerbaren Energien in einzelnen Sektoren zu erhöhen, beispielsweise im Gebäudesektor um 1,1 % pro Jahr, in der Fernwärme um 2,1 % oder im Verkehr um 13 %.

Manche Mitgliedstaaten, heißt es in der Wirkungsanalyse der Kommission, könnten Probleme damit haben, so detaillierte Statistiken zu erheben. Eine genaue Kontrolle der Vorgaben wäre in diesen Ländern voraussichtlich nicht möglich.

Mittwoch, 11.08.2021, 10:28 Uhr
Tom Weingärtner

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