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Energie & Management > Europaeische Union - Finanzminister wollen Grenzausgleich auf CO2 einführen
Quelle: Shutterstock / Lightspring
Europaeische Union

Finanzminister wollen Grenzausgleich auf CO2 einführen

Die Finanzminister der EU haben sich auf die Einführung eines Klimazolls verständigt – unter dem Vorbehalt einer Verständigung über eine Reform des Emissionshandels.
Die EU-Kommission hatte im Sommer vergangenen Jahres die Einführung einer Grenzausgleichsabgabe (Carbon Border Adjustment Mecanism, CBAM) auf Importe von Stahl, Zement, Aluminium, Düngemittel und Strom vorgeschlagen. Sie ist Teil des Klimapaketes „Fit for 55“, mit dem die EU bis 2050 „klimaneutral“ werden will.

Der CBAM soll den Wettbewerbsnachteil ausgleichen, den die europäischen Hersteller dieser Produkte dadurch erleiden, dass sie für ihre CO2-Emissionen Zertifikate im Rahmen des europäischen Emissionshandels (ETS) erwerben müssen.

Bislang erhalten Industriebetriebe innerhalb der EU die Zertifikate weitgehend gratis. Ab 2026 soll die Gratiszuteilung schrittweise entfallen. Im Gegenzug will die Kommission bis 2035 schrittweise den CBAM einführen. Die Höhe der Abgabe würde sich nach dem CO2-Gehalt der importierten Waren richten. Dafür müssten die Importeure Zertifikate vorlegen. Die Preise dieser Zertifikate würden sich am Kohlenstoffpreis des ETS orientieren. Belastungen der Importwaren in den Herkunftsländern würden angerechnet.

Die Regierung in Paris hatte eine Verständigung über den CBAM zu einem der wichtigsten Ziele der französischen Ratspräsidentschaft erklärt und die Verhandlungen in den letzten Wochen mit großer Intensität vorangetrieben. Trotzdem gelang es nicht, einen Konsens zu erzielen. Insbesondere Polen verweigerte dem französischen Kompromissvorschlag die Zustimmung. Mit dem Beschluss der Finanzminister wird die Verhandlungsposition des Rates für die Verhandlungen mit dem Europäischen Parlament festgelegt. Dort wird eine Entscheidung erst nach der Sommerpause erwartet.

Lindner begrüßt Einigung

Die Ratsposition steht unter dem Vorbehalt der Verständigung über eine Reform des ETS, über die noch beraten wird. Umstritten ist vor allem, ob der CBAM ein vollständiger Ersatz für die bisherigen Gratiszertifikate ist. Kritiker weisen darauf hin, dass von der Abschaffung der Gratiszuteilung wesentlich mehr Branchen betroffen sind, als die oben genannten. Außerdem bringe der CBAM keine Entlastung für europäische Exporte auf dem Weltmarkt.

Bundesfinanzminister Christian Lindner begrüßte die Einigung am Rande des Rates in Brüssel: „Wir müssen die Wettbewerbsfähigkeit unserer Wirtschaft in Europa erhalten und zugleich unsere Anstrengungen für den Klimaschutz erhöhen.“ Deshalb sei es richtig, die Abwanderung von Wertschöpfung aus der EU in Regionen mit weniger Klimaschutz zu verhindern.

Deutschland hatte sich in den Verhandlungen vor allem dafür stark gemacht, dass sich die EU für die Bildung eines „Klimaclubs“ einsetzt. Eine entsprechende Passage habe Eingang in die Position des Rates gefunden, hieß es in der deutschen Delegation. Deutschland werde für den Klimaclub auch weiter im Rahmen der G-7 werben. Dort führt die Bundesregierung in diesem Jahr den Vorsitz. Mit dem Klimaclub soll verhindert werden, dass der CBAM zum Gegenstand handelspolitischer Auseinandersetzungen wird. Er würde aus den größten Industrieländern bestehen, die sich auf vergleichbare Belastungen des CO2-Ausstoßes verständigen. Dann würde ein Grenzausgleich auf den Warenaustausch innerhalb des Klimaclubs nicht notwendig. Die Bundesregierung lege Wert darauf, dass der CBAM mit den Regeln der Welthandelsorganisation vereinbar sei, sagte der Bundesfinanzminister.

Dienstag, 15.03.2022, 15:58 Uhr
Tom Weingärtner
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Finanzminister wollen Grenzausgleich auf CO2 einführen
Die Finanzminister der EU haben sich auf die Einführung eines Klimazolls verständigt – unter dem Vorbehalt einer Verständigung über eine Reform des Emissionshandels.
Die EU-Kommission hatte im Sommer vergangenen Jahres die Einführung einer Grenzausgleichsabgabe (Carbon Border Adjustment Mecanism, CBAM) auf Importe von Stahl, Zement, Aluminium, Düngemittel und Strom vorgeschlagen. Sie ist Teil des Klimapaketes „Fit for 55“, mit dem die EU bis 2050 „klimaneutral“ werden will.

Der CBAM soll den Wettbewerbsnachteil ausgleichen, den die europäischen Hersteller dieser Produkte dadurch erleiden, dass sie für ihre CO2-Emissionen Zertifikate im Rahmen des europäischen Emissionshandels (ETS) erwerben müssen.

Bislang erhalten Industriebetriebe innerhalb der EU die Zertifikate weitgehend gratis. Ab 2026 soll die Gratiszuteilung schrittweise entfallen. Im Gegenzug will die Kommission bis 2035 schrittweise den CBAM einführen. Die Höhe der Abgabe würde sich nach dem CO2-Gehalt der importierten Waren richten. Dafür müssten die Importeure Zertifikate vorlegen. Die Preise dieser Zertifikate würden sich am Kohlenstoffpreis des ETS orientieren. Belastungen der Importwaren in den Herkunftsländern würden angerechnet.

Die Regierung in Paris hatte eine Verständigung über den CBAM zu einem der wichtigsten Ziele der französischen Ratspräsidentschaft erklärt und die Verhandlungen in den letzten Wochen mit großer Intensität vorangetrieben. Trotzdem gelang es nicht, einen Konsens zu erzielen. Insbesondere Polen verweigerte dem französischen Kompromissvorschlag die Zustimmung. Mit dem Beschluss der Finanzminister wird die Verhandlungsposition des Rates für die Verhandlungen mit dem Europäischen Parlament festgelegt. Dort wird eine Entscheidung erst nach der Sommerpause erwartet.

Lindner begrüßt Einigung

Die Ratsposition steht unter dem Vorbehalt der Verständigung über eine Reform des ETS, über die noch beraten wird. Umstritten ist vor allem, ob der CBAM ein vollständiger Ersatz für die bisherigen Gratiszertifikate ist. Kritiker weisen darauf hin, dass von der Abschaffung der Gratiszuteilung wesentlich mehr Branchen betroffen sind, als die oben genannten. Außerdem bringe der CBAM keine Entlastung für europäische Exporte auf dem Weltmarkt.

Bundesfinanzminister Christian Lindner begrüßte die Einigung am Rande des Rates in Brüssel: „Wir müssen die Wettbewerbsfähigkeit unserer Wirtschaft in Europa erhalten und zugleich unsere Anstrengungen für den Klimaschutz erhöhen.“ Deshalb sei es richtig, die Abwanderung von Wertschöpfung aus der EU in Regionen mit weniger Klimaschutz zu verhindern.

Deutschland hatte sich in den Verhandlungen vor allem dafür stark gemacht, dass sich die EU für die Bildung eines „Klimaclubs“ einsetzt. Eine entsprechende Passage habe Eingang in die Position des Rates gefunden, hieß es in der deutschen Delegation. Deutschland werde für den Klimaclub auch weiter im Rahmen der G-7 werben. Dort führt die Bundesregierung in diesem Jahr den Vorsitz. Mit dem Klimaclub soll verhindert werden, dass der CBAM zum Gegenstand handelspolitischer Auseinandersetzungen wird. Er würde aus den größten Industrieländern bestehen, die sich auf vergleichbare Belastungen des CO2-Ausstoßes verständigen. Dann würde ein Grenzausgleich auf den Warenaustausch innerhalb des Klimaclubs nicht notwendig. Die Bundesregierung lege Wert darauf, dass der CBAM mit den Regeln der Welthandelsorganisation vereinbar sei, sagte der Bundesfinanzminister.

Dienstag, 15.03.2022, 15:58 Uhr
Tom Weingärtner

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