
Mit der Verabschiedung des finanziellen Hintergrunds ist ein weiterer Schritt zur Umsetzung des Klimaschutzprogramms gemacht.
Zugleich gab die Bundesregierung zu, erst im März 2020 ein Gutachten zu bekommen, das die tatsächlichen Emissionsminderungen
durch das Programm vorausberechnet.
Die finanzpolitische Sprecherin der CDU/CSU-Bundestagsfraktion Antje Tillmann und der Berichterstatter Johannes Steiniger
lobten: "Besonders hervorzuheben ist die Umsetzung der energetischen Gebäudesanierung.“ Der Gebäudesektor sei für 14 % beziehungsweise 120 Mio. Tonnen der gesamten CO2-Emissionen in Deutschland verantwortlich.
Das Gesetz fördere deswegen diejenigen, die an ihrem selbstgenutztem Wohneigentum Maßnahmen zur Steigerung der Energieeffizienz
vornehmen wollen. Bis zu 40.000 Euro gebe es pro Objekt, egal ob Einzelmaßnahme oder groß angelegte Gebäudesanierung. Die
Umsetzung werde mit wenig Bürokratie erfolgen, weil die Bescheinigung zur Energieeffizienz den ausführenden Fachunternehmen
obliege. Auch die Nutzung eines Energieberater werde gefördert.
Die Senkung der Mehrwertsteuer auf Tickets im Schienenfernverkehr von 19 % auf 7 % verbillige das Bahnfahren. „Die Bahn hat schon angekündigt, die Steuersenkung sofort an die Bahnkunden weiterzugeben“, sagten
die Sprecher. Damit würde die Fahrt mit dem Zug attraktiver.
Die Pendlerpauschale entlaste von den voraussichtlich steigenden Kraftstoffkosten und eine Mobilitätsprämie solle auch schlechter
verdienende Haushalte entlasten. Ab dem 21. Kilometer steigt die Pendlerpauschale auf 35 Cent statt bishert 30 Cent je Kilometer. Die Maßnahmen seien bis Ende 2026 befristet, um Pendler zu motivieren, bei der nächsten Kaufentscheidung
ein umweltfreundlicheres Auto zu kaufen.

Donnerstag, 14.11.2019, 11:29 Uhr