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Energie & Management > Recht - Festlegungen zum Redispatch zum Teil noch gültig
Bild: Fotolia.com, H-J Paulsen
Recht

Festlegungen zum Redispatch zum Teil noch gültig

Die Bundesnetzagentur hat nach einer Klage von 25 Netzbetreibern und einem Beschluss des Oberlandesgerichts Düsseldorf vom April dieses Jahres eine Festlegung zum Redispatch vollständig aufgehoben. Eine andere Festlegung zur Vergütung bei Redispatchmaßnahmen, gegen die ebenfalls geklagt wurde, bleibt dagegen für die meisten Marktteilnehmer gültig.
Im April hatte das OLG Düsseldorf die beiden Festlegungen der Bundesnetzagentur zur „Standardisierung vertraglicher Rahmenbedingungen für Eingriffsmöglichkeiten der Übertragungsnetzbetreiber in die Fahrweise von Erzeugungsanlagen“ (Az. BK6-11-098) und zu den „Kriterien für die Bestimmung einer angemessenen Vergütung bei strombedingten Redispatchmaßnahmen und bei spannungsbedingte

Mittwoch, 17.06.2015, 17:44 Uhr
Fritz Wilhelm
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Festlegungen zum Redispatch zum Teil noch gültig
Die Bundesnetzagentur hat nach einer Klage von 25 Netzbetreibern und einem Beschluss des Oberlandesgerichts Düsseldorf vom April dieses Jahres eine Festlegung zum Redispatch vollständig aufgehoben. Eine andere Festlegung zur Vergütung bei Redispatchmaßnahmen, gegen die ebenfalls geklagt wurde, bleibt dagegen für die meisten Marktteilnehmer gültig.
Im April hatte das OLG Düsseldorf die beiden Festlegungen der Bundesnetzagentur zur „Standardisierung vertraglicher Rahmenbedingungen für Eingriffsmöglichkeiten der Übertragungsnetzbetreiber in die Fahrweise von Erzeugungsanlagen“ (Az. BK6-11-098) und zu den „Kriterien für die Bestimmung einer angemessenen Vergütung bei strombedingten Redispatchmaßnahmen und bei spannungsbedingte

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