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In der vom Bundesrat und dem Bundeskabinett kürzlich beschlossenen Energieeinsparverordnung (EnEV) wird zur energetischen Bewertung der aus KWK bereitgestellten Fernwärme für das Koppelprodukt Strom ein Verdrängungsmixfaktor von 2,8 berücksichtigt.
Der Effizienzverband für Wärme, Kälte und KWK (AGFW) begrüßt, dass der Verordnungsgeber in der neuen EnEV seinem während der Verbändeanhörung vorgetragenen Vorschlag gefolgt ist. Der nun festgelegte Verdrängungsmixfaktor von 2,8 entspricht den Verhältnissen im deutschen Stromnetz, weil die KWK nicht EEG-Strom, sondern fossilen Strom aus dem Bundesmix verdrängt, erklärt der AGFW. Dies habe die Münc
Mittwoch, 23.10.2013, 15:44 Uhr
Jan Mühlstein
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