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Energie & Management > Gasnetz - Fernleitungsnetzbetreiber dürfen offiziell neu planen
Quelle: Shutterstock / CDuschinger
Gasnetz

Fernleitungsnetzbetreiber dürfen offiziell neu planen

Die Bundesnetzagentur hat die Bestätigung des Szenariorahmens für den Netzentwicklungsplan Gas 2022-2032 neu beschieden.
Der Einmarsch der russischen Armee in die Ukraine am 24. Februar und die einhergehende Reduzierung und dann der Stopp der russischen Gaslieferungen nach Deutschland haben den aktuellen Netzentwicklungsplan Gas (NEP Gas) 2022–2032 obsolet gemacht. Dieser wurde im Januar von den Fernleitungsnetzbetreibern vorgestellt. Ein erweiterter NEP Gas wurde nun von der Bundesnetzagentur gebilligt.

Wegen der fundamentalen Verwerfungen der gaswirtschaftlichen Rahmenbedingungen sind die Bundesnetzagentur und die Fernleitungsnetzbetreiber übereingekommen, den Szenariorahmen im NEP Gas nachträglich zu ergänzen, um den aktuellen Entwicklungen Rechnung zu tragen. Ziel des erweiterten Szenariorahmens sei es, die erforderlichen Importkapazitäten für eine zukünftige Versorgung ohne russische Erdgasmengen zu betrachten.

„Die ursprüngliche Bestätigung vom 20. Januar 2022 des von den Fernleitungsnetzbetreibern eingereichten Szenariorahmens wird darin um drei Modellierungsvarianten (Versorgungssicherheitsvarianten LNGplus) ergänzt“, heißt es auf der Internetseite der Bundesnetzagentur. Dadurch könnten die Auswirkungen des Ukrainekriegs noch im aktuellen NEP-Zyklus berücksichtigt und die für die Versorgungssicherheit dringend benötigte Infrastruktur schnellstmöglich realisiert werden.

Wie die Behörde weiter mitteilte, sollen die Fernleitungsnetzbetreiber drei zusätzliche Modellierungsvarianten ohne Gaslieferungen aus Russland berechnen. In der ersten Variante sollen sämtliche bis Ende September 2022 gemeldeten Bedarfe der geplanten LNG-Anlagen berücksichtigt werden. „In den anderen beiden Varianten sollen mit unterschiedlichem Schwerpunkt bedarfsgerechte Einspeisekapazitäten aus deutschen LNG-Anlagen sowie westeuropäischen Grenzübergangspunkten ermittelt und in der Modellierung angesetzt werden.“

Die Teilneubescheidung des NEP Gas 2022-2032 ist auf der Internetseite der Bundesnetzagentur veröffentlicht.
 

Freitag, 11.11.2022, 12:52 Uhr
Stefan Sagmeister
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Fernleitungsnetzbetreiber dürfen offiziell neu planen
Die Bundesnetzagentur hat die Bestätigung des Szenariorahmens für den Netzentwicklungsplan Gas 2022-2032 neu beschieden.
Der Einmarsch der russischen Armee in die Ukraine am 24. Februar und die einhergehende Reduzierung und dann der Stopp der russischen Gaslieferungen nach Deutschland haben den aktuellen Netzentwicklungsplan Gas (NEP Gas) 2022–2032 obsolet gemacht. Dieser wurde im Januar von den Fernleitungsnetzbetreibern vorgestellt. Ein erweiterter NEP Gas wurde nun von der Bundesnetzagentur gebilligt.

Wegen der fundamentalen Verwerfungen der gaswirtschaftlichen Rahmenbedingungen sind die Bundesnetzagentur und die Fernleitungsnetzbetreiber übereingekommen, den Szenariorahmen im NEP Gas nachträglich zu ergänzen, um den aktuellen Entwicklungen Rechnung zu tragen. Ziel des erweiterten Szenariorahmens sei es, die erforderlichen Importkapazitäten für eine zukünftige Versorgung ohne russische Erdgasmengen zu betrachten.

„Die ursprüngliche Bestätigung vom 20. Januar 2022 des von den Fernleitungsnetzbetreibern eingereichten Szenariorahmens wird darin um drei Modellierungsvarianten (Versorgungssicherheitsvarianten LNGplus) ergänzt“, heißt es auf der Internetseite der Bundesnetzagentur. Dadurch könnten die Auswirkungen des Ukrainekriegs noch im aktuellen NEP-Zyklus berücksichtigt und die für die Versorgungssicherheit dringend benötigte Infrastruktur schnellstmöglich realisiert werden.

Wie die Behörde weiter mitteilte, sollen die Fernleitungsnetzbetreiber drei zusätzliche Modellierungsvarianten ohne Gaslieferungen aus Russland berechnen. In der ersten Variante sollen sämtliche bis Ende September 2022 gemeldeten Bedarfe der geplanten LNG-Anlagen berücksichtigt werden. „In den anderen beiden Varianten sollen mit unterschiedlichem Schwerpunkt bedarfsgerechte Einspeisekapazitäten aus deutschen LNG-Anlagen sowie westeuropäischen Grenzübergangspunkten ermittelt und in der Modellierung angesetzt werden.“

Die Teilneubescheidung des NEP Gas 2022-2032 ist auf der Internetseite der Bundesnetzagentur veröffentlicht.
 

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