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Der Bayerische Verwaltungsgerichtshof hat ein Urteil des VG München bestätigt. Damit ist der Freistaat Bayern gezwungen, Diesel-Fahrverbote in München vorzubereiten.
In dem seit 2012 laufenden Rechtsstreit zwischen der Deutschen Umwelthilfe und dem Freistaat Bayern ist am 1. März 2017 das Urteil gefallen. Der Bayerische Verwaltungsgerichtshof bestätigte eine Zwangsgeldandrohung des VG München an den Freistaat sowie die Notwendigkeit von Diesel-Fahrverboten in München ab Anfang 2018.„Wir be
Mittwoch, 1.03.2017, 15:22 Uhr
Jonas Rosenberger
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