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Preiserhöhungen, die in Form einer unbedeutend erscheinenden E-Mail versendet werden, bleiben nach einem Urteil des OLG Düsseldorf unwirksam.
Die Verbraucherzentrale Sachsen hat in zweiter Instanz gegen den Energieversorger Extraenergie aus Neuss gewonnen. Wie die Verbraucherzentrale mitteilte, hat das OLG Düsseldorf eine Berufung von Extraenergie zurückgewiesen und damit ein Urteil des Landgerichts Düsseldorf vom Dezember 2015 bestätigt. Die Richter hatten darüber zu entscheiden, wie konkret Kunden über eine Preiserhöhung informiert we
Montag, 31.10.2016, 13:19 Uhr
Kai Eckert
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