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Energie & Management > Politik - Extra-Härtefallregelung beim EEG
Politik

Extra-Härtefallregelung beim EEG

Für die Deutsche Bahn AG soll künftig eine gesonderte Härtefallregelung für die Umlagen aus dem Erneuerbare Energien-Gesetz (EEG) gelten, beschloss die rot-grüne Bundesregierung in Berlin.
Die Regierungsfraktionen hatten sich in der vergangenen Woche auf eine Härtfallregelung  für energieintensive Betriebe geeinigt, die vor allem Unternehmen der Aluminium- oder Kupferindustrie entlastet. Die Bahn hätte von den Kriterien nicht profitiert, so dass auf Drängen des Kanzleramtes eine Extra-Härtefallregelung ausgearbeitet wurde. Danach wird der Schienenverkehr künftig nicht mehr die EE

Montag, 31.03.2003, 08:23 Uhr
Cerstin Gammelin
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Extra-Härtefallregelung beim EEG
Für die Deutsche Bahn AG soll künftig eine gesonderte Härtefallregelung für die Umlagen aus dem Erneuerbare Energien-Gesetz (EEG) gelten, beschloss die rot-grüne Bundesregierung in Berlin.
Die Regierungsfraktionen hatten sich in der vergangenen Woche auf eine Härtfallregelung  für energieintensive Betriebe geeinigt, die vor allem Unternehmen der Aluminium- oder Kupferindustrie entlastet. Die Bahn hätte von den Kriterien nicht profitiert, so dass auf Drängen des Kanzleramtes eine Extra-Härtefallregelung ausgearbeitet wurde. Danach wird der Schienenverkehr künftig nicht mehr die EE

Montag, 31.03.2003, 08:23 Uhr
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