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Deutsche Unternehmen erfahren beim Export erneuerbarer Energien in Entwicklungs- und Schwellenländer vielfältige Unterstützung. Auch die oftmals schwierige Projektfinanzierung wird dadurch erleichtert.
Über den Abschluss bilateraler Investitionsförderungsverträge mit Entwicklungs- und Schwellenländern hat die Bundesregierung den Grundstein für Direktinvestitionen dort gelegt. Diese völkerrechtliche Absicherung ist jedoch nur ein Teil der Rahmenbedingungen, die es deutschen Unternehmen erleichtern sollen, sich mit erneuerbaren Energien auch in vielversprechenden, aber instabilen Märkten zu engagi
Freitag, 4.04.2014, 11:18 Uhr
Fritz Wilhelm
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