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Energie & Management > Erneuerbare Energien Gesetz - Experten kritisieren Gesetz zum Wegfall der EEG-Umlage
Quelle: E&M
Erneuerbare Energien Gesetz

Experten kritisieren Gesetz zum Wegfall der EEG-Umlage

Auf der 8. Sitzung des Ausschusses für Klimaschutz und Energie des Bundestages haben Experten die Absenkung der EEG-Umlage auf Null begrüßt, aber die geplante Umsetzung kritisiert.
Die Abschaffung der EEG-Umlage war am 6. April Thema einer öffentlichen Anhörung des Ausschusses für Klimaschutz und Energie im Bundestag. Die Sachverständigen nahmen Stellung zu einem Gesetzentwurf der Koalitionsfraktionen von SPD, Bündnis 90/Die Grünen und FDP „zur Absenkung der Kostenbelastungen durch die EEG-Umlage und zur Weitergabe dieser Absenkung an die Letztverbraucher“. Momentan zahlen Stromverbraucher einen Aufschlag von 3,723 ct/kWh, mit dem Betreiber von Anlagen zur Produktion erneuerbaren Stroms vergütet werden.

Mit dem Gesetz soll nach dem Willen der Fraktionen eine spürbare Entlastung der Verbraucher bei den Stromkosten erreicht werden. Zu diesem Zweck soll die EEG-Umlage früher als zunächst geplant bereits zum 1. Juli dieses Jahres auf Null abgesenkt werden, mit Ausgleich über Steuermittel. Um sicherzustellen, dass die Entlastung unterjährig auch tatsächlich ab dem 1. Juli an die Verbraucherinnen und Verbraucher weitergegeben wird, sollen Änderungen im Energiewirtschaftsgesetz vorgenommen werden.

Absenkung kommt nicht bei den Haushalten an

Grundsätzlich signalisierten die sieben geladenen Sachverständigen unter klimapolitischen Gesichtspunkten durchgehend Zustimmung zu dem Gesetzentwurf der Koalition, mahnten aber an verschiedenen Stellen Konkretisierungen, Änderungen und Verschärfungen an. Die Abschaffung der EEG-Umlage sei ein richtiger erster Schritt, weitere müssten jedoch zügig folgen.

So stellte Thorsten Müller von der Stiftung Umweltenergierecht fest, dass die Letzverbrauchenden nicht sicher entlastet würden. „Laut Gesetzentwurf besteht eine Verpflichtung zur Anpassung der vertraglich vereinbarten Strombezugspreise nämlich nur dann, wenn die EEG-Umlage in die jeweilige Preiskalkulation eingeflossen ist“, sagte Müller. Dies könne dazu führen, dass letztlich doch die Stromlieferanten und nicht die Verbraucherinnen und Verbraucher profitieren. Zudem lasse sich das als sich als interner Prozess auch nicht transparent nachvollziehen.

Eingriffe in bestehende Verträge unzulässig

Paula Hahn vom Bundesverband der Energie- und Wasserwirtschaft (BDEW) zeigte sich zuversichtlich, dass ein dämpfender Effekt bei den Preisen erzielt werden könne. Kritisch merkte sie aber an, dass durch die Neuregelungen für bereits bestehende Verträge ohne Preisanpassungsrecht ein erheblicher Eingriff in die Vertragsfreiheit stattfinde. Der BDEW sehe zudem das Verbot, die Preise aus anderen Gründen als der verfügten Umlagensenkung zum 1. Juli anzupassen, sehr kritisch. Im Zuge der deutlichen Preissteigerungen an den Großhandelsmärkten wachse auch die Notwendigkeit der Energieversorger, diese Marktbewegungen in den Tarifen abzubilden.

Dieses sogenannte Saldierungsverbot monierte auch Ingbert Liebing vom Verband kommunaler Unternehmen (VKU). Die verpflichtende Senkung der Strompreise am 1. Juli mit dem gleichzeitigen Verbot einer Saldierung mit anderen Belastungen und Kosten lehne der VKU daher als nicht zielführenden, gesetzlichen Eingriff in die Vertragsautonomie und die nach kaufmännisch-wirtschaftlichen Grundsätzen erfolgende Preiskalkulation ab.

Deutlichere Strompreissenkung nötig

Thorsten Lenck von der Agora Energiewende kritisierte, dass die Regelung nicht verhindert, „dass Stromlieferanten ihren Strompreis vor oder nach dem Stichtag erhöhen und angesichts der stark gestiegenen Börsenstrompreise zur Margenvergrößerung nutzten“. Daher sollte die EEG-Umlagesenkung mit einer Informationskampagne verbunden werden, die über die EEG-Umlagesenkung und das Recht zum Lieferantenwechsel informiere, um so den Wettbewerbsdruck zwischen den Anbietern hoch zu halten, sagte Lenck.

In der Beobachtung von Manuel Frondel vom Leibniz-Institut für Wirtschaftsforschung haben die hohen Energiepreise für die Politik die Dringlichkeit massiv verstärkt, die Steuer- und Abgabenlast auf den Strompreis zu verringern. Diese Last mache bei privaten Verbrauchern derzeit über 50 % des Strompreises aus. Da einkommensschwache Haushalte einen höheren Anteil ihres Einkommens zur Deckung ihres Stromverbrauchs auszugeben haben als wohlhabende, hätten sie in Relation zu ihrem Einkommen aktuell sogar einen höheren Beitrag zur Finanzierung von Maßnahmen wie der Förderung der Erneuerbaren via EEG-Umlage zu leisten als einkommensstarke.

Daher plädierte Matthias Dümpelmann von der 8KU – einer Kooperation acht großer kommunaler Energieversorgungsunternehmen – für die Abschaffung aller Umlagen, auch für Kraft-Wärme-Kopplung (KWK) oder Offshore-Wind-Netze sowie eine Reduktion der Stromsteuer auf das EU-Minimum. „Die derzeitige Struktur der Energiebepreisung ist dysfunktional“, sagte Dümpelmann. Energiepreise sollten definiert sein über die Elemente Erzeugung, Netz und Klimakosten, so Dümpelmanns Vorschlag. Aktuell würden fossile Energieträger gegenüber Strom noch steuerlich bevorteilt, kritisierte er.

Donnerstag, 7.04.2022, 11:02 Uhr
Susanne Harmsen
Energie & Management > Erneuerbare Energien Gesetz - Experten kritisieren Gesetz zum Wegfall der EEG-Umlage
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Erneuerbare Energien Gesetz
Experten kritisieren Gesetz zum Wegfall der EEG-Umlage
Auf der 8. Sitzung des Ausschusses für Klimaschutz und Energie des Bundestages haben Experten die Absenkung der EEG-Umlage auf Null begrüßt, aber die geplante Umsetzung kritisiert.
Die Abschaffung der EEG-Umlage war am 6. April Thema einer öffentlichen Anhörung des Ausschusses für Klimaschutz und Energie im Bundestag. Die Sachverständigen nahmen Stellung zu einem Gesetzentwurf der Koalitionsfraktionen von SPD, Bündnis 90/Die Grünen und FDP „zur Absenkung der Kostenbelastungen durch die EEG-Umlage und zur Weitergabe dieser Absenkung an die Letztverbraucher“. Momentan zahlen Stromverbraucher einen Aufschlag von 3,723 ct/kWh, mit dem Betreiber von Anlagen zur Produktion erneuerbaren Stroms vergütet werden.

Mit dem Gesetz soll nach dem Willen der Fraktionen eine spürbare Entlastung der Verbraucher bei den Stromkosten erreicht werden. Zu diesem Zweck soll die EEG-Umlage früher als zunächst geplant bereits zum 1. Juli dieses Jahres auf Null abgesenkt werden, mit Ausgleich über Steuermittel. Um sicherzustellen, dass die Entlastung unterjährig auch tatsächlich ab dem 1. Juli an die Verbraucherinnen und Verbraucher weitergegeben wird, sollen Änderungen im Energiewirtschaftsgesetz vorgenommen werden.

Absenkung kommt nicht bei den Haushalten an

Grundsätzlich signalisierten die sieben geladenen Sachverständigen unter klimapolitischen Gesichtspunkten durchgehend Zustimmung zu dem Gesetzentwurf der Koalition, mahnten aber an verschiedenen Stellen Konkretisierungen, Änderungen und Verschärfungen an. Die Abschaffung der EEG-Umlage sei ein richtiger erster Schritt, weitere müssten jedoch zügig folgen.

So stellte Thorsten Müller von der Stiftung Umweltenergierecht fest, dass die Letzverbrauchenden nicht sicher entlastet würden. „Laut Gesetzentwurf besteht eine Verpflichtung zur Anpassung der vertraglich vereinbarten Strombezugspreise nämlich nur dann, wenn die EEG-Umlage in die jeweilige Preiskalkulation eingeflossen ist“, sagte Müller. Dies könne dazu führen, dass letztlich doch die Stromlieferanten und nicht die Verbraucherinnen und Verbraucher profitieren. Zudem lasse sich das als sich als interner Prozess auch nicht transparent nachvollziehen.

Eingriffe in bestehende Verträge unzulässig

Paula Hahn vom Bundesverband der Energie- und Wasserwirtschaft (BDEW) zeigte sich zuversichtlich, dass ein dämpfender Effekt bei den Preisen erzielt werden könne. Kritisch merkte sie aber an, dass durch die Neuregelungen für bereits bestehende Verträge ohne Preisanpassungsrecht ein erheblicher Eingriff in die Vertragsfreiheit stattfinde. Der BDEW sehe zudem das Verbot, die Preise aus anderen Gründen als der verfügten Umlagensenkung zum 1. Juli anzupassen, sehr kritisch. Im Zuge der deutlichen Preissteigerungen an den Großhandelsmärkten wachse auch die Notwendigkeit der Energieversorger, diese Marktbewegungen in den Tarifen abzubilden.

Dieses sogenannte Saldierungsverbot monierte auch Ingbert Liebing vom Verband kommunaler Unternehmen (VKU). Die verpflichtende Senkung der Strompreise am 1. Juli mit dem gleichzeitigen Verbot einer Saldierung mit anderen Belastungen und Kosten lehne der VKU daher als nicht zielführenden, gesetzlichen Eingriff in die Vertragsautonomie und die nach kaufmännisch-wirtschaftlichen Grundsätzen erfolgende Preiskalkulation ab.

Deutlichere Strompreissenkung nötig

Thorsten Lenck von der Agora Energiewende kritisierte, dass die Regelung nicht verhindert, „dass Stromlieferanten ihren Strompreis vor oder nach dem Stichtag erhöhen und angesichts der stark gestiegenen Börsenstrompreise zur Margenvergrößerung nutzten“. Daher sollte die EEG-Umlagesenkung mit einer Informationskampagne verbunden werden, die über die EEG-Umlagesenkung und das Recht zum Lieferantenwechsel informiere, um so den Wettbewerbsdruck zwischen den Anbietern hoch zu halten, sagte Lenck.

In der Beobachtung von Manuel Frondel vom Leibniz-Institut für Wirtschaftsforschung haben die hohen Energiepreise für die Politik die Dringlichkeit massiv verstärkt, die Steuer- und Abgabenlast auf den Strompreis zu verringern. Diese Last mache bei privaten Verbrauchern derzeit über 50 % des Strompreises aus. Da einkommensschwache Haushalte einen höheren Anteil ihres Einkommens zur Deckung ihres Stromverbrauchs auszugeben haben als wohlhabende, hätten sie in Relation zu ihrem Einkommen aktuell sogar einen höheren Beitrag zur Finanzierung von Maßnahmen wie der Förderung der Erneuerbaren via EEG-Umlage zu leisten als einkommensstarke.

Daher plädierte Matthias Dümpelmann von der 8KU – einer Kooperation acht großer kommunaler Energieversorgungsunternehmen – für die Abschaffung aller Umlagen, auch für Kraft-Wärme-Kopplung (KWK) oder Offshore-Wind-Netze sowie eine Reduktion der Stromsteuer auf das EU-Minimum. „Die derzeitige Struktur der Energiebepreisung ist dysfunktional“, sagte Dümpelmann. Energiepreise sollten definiert sein über die Elemente Erzeugung, Netz und Klimakosten, so Dümpelmanns Vorschlag. Aktuell würden fossile Energieträger gegenüber Strom noch steuerlich bevorteilt, kritisierte er.

Donnerstag, 7.04.2022, 11:02 Uhr
Susanne Harmsen

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