Das Europäische Gericht erster Instanz (EUG) hat heute Morgen entschieden, dass die Bundesregierung Emissionsberechtigungen zurückfordern darf, wenn die tatsächliche Produktion emissionshandelspflichtiger Anlagen hinter der Produktionsprognose des Zuteilungsantrags zurückblieb.
Mit seiner Entscheidung billigt das EUG die Ex-Post-Kontrolle, wie sie das Zuteilungsgesetz für die erste Handelsperiode von 2005 bis 2007 (ZuG 2007) festschreibt. Die EU-Kommission hatte die Regelung der nachträglichen Rückforderung von Emissionsberechtigungen für unvereinbar mit der europäischen Emissionshandelsrichtlinie gehalten und im Jahr 2004 verworfen. Dagegen
Mittwoch, 7.11.2007, 13:26 Uhr
Heidrun Rothweiler
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